Zwei Brüder, die im Dezember 2018 in Schlägereien in bzw. vor einem Eupener Café verwickelt waren, sind am Montag vom Eupener Strafgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 100 bzw. 75 Arbeitsstunden verurteilt worden (oder ersatzweise zwölf bzw neun Monate Haft). Hinzu kommen Geldbußen in Höhe von 300 bzw. 240 Euro.
Der Mann aus Rocherath, der sich wegen des Diebstahls von Holz in drei Fällen vor Gericht hatte verantworten müssen, ist zu einer Arbeitstrafe von 70 Stunden und einer Geldbuße in Höhe von 480 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah allerdings nur einen Vorfall als erwiesen an, in den beiden anderen Fällen wurde er aus Mangel an Beweisen frei gesprochen. Da er der geschädigten Partei bereits eine Summe von 900 Euro zurückerstattet hatte, muss er lediglich noch Zinsen auf diesen Betrag zahlen.
Zwei Männer, die im Februar und im März 2017 zwei Mal in dasselbe Haus in Raeren eingebrochen waren und dort Schmuck und Whiskyflaschen gestohlen hatten, müssen jeweils für 15 Monate hinter Gitter und 1.600 Euro Strafe zahlen. Die Männer sind der Justiz hinlänglich bekannt, einer der beiden sitzt in der Justizvollzugsanstalt von Siegburg.
Der Mann, der seine ehemalige Lebensgefährtin über einen längeren Zeitraum belästigt hatte, ist zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Somit kam die Richterin den Forderungen der Staatsanwaltschaft in diesem Fall nach. Außerdem muss der Verurteilte 800 Euro Strafe zahlen oder ersatzweise zwei Monate ins Gefängnis. Sein Opfer muss er laut Gerichtsbeschluss mit 3.000 Euro entschädigen und ihm 780 Euro für die Prozesskosten zahlen. (cyl)

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