Amazon und Co. müssen nicht telefonisch erreichbar sein

Die Unternehmen müssten jedoch sicherstellen, dass sie schnell erreichbar und die Kontaktinformationen verständlich einsehbar seien, befand der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Giovanni Pitruzzella am Donnerstag in Luxemburg. Damit stellte er sich gegen eine Klage des deutschen Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV).

Dieser hatte in Deutschland gegen Amazon geklagt. Dabei hatte er bemängelt, das Unternehmen komme seinen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern nach deutschem Recht nicht in klarer und verständlicher Weise nach. Eine Faxnummer werde gar nicht angegeben, eine Telefonnummer erst nach mehreren Schritten. Rückrufservice und Internet-Chat seien nicht ausreichend. (dpa)

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