Gericht untersagt lange Fingernägel

Eine Betreuerin in einem Heinsberger Seniorenpflegeheim darf nicht mit langen und lackierten Fingernägeln zur Arbeit kommen. Das hat das Arbeitsgericht Aachen am Donnerstag entschieden.

Die Klägerin hatte laut Medienberichten nicht auf ihre lackierten Gel-Fingernägel verzichten wollen, da sie „Teil ihrer Persönlichkeit“ seien. Zudem pflege sie die Senioren gar nicht direkt und teile nur selten Essen aus. Sie arbeite nicht in der Pflege oder in der Küche, sondern im sozialen Dienst, hatte die Frau argumentiert. Das Gericht teilte dagegen den Standpunkt des Arbeitgebers, wonach die Nägel des Pflegepersonals kurz und unlackiert sein müssten.

Das Gericht orientierte sich dabei unter anderem an Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Auch wenn die Frau nur gelegentlichen Kontakt zu den Pflegebedürftigen und zu Nahrungsmitteln habe, sei das Infektionsrisiko bei langen Fingernägeln gegeben. Die Gesundheit der Senioren hat laut Urteil mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin. (dpa)

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