Berechnungen der CSC: Mehrwertsteuer von 6 % wird die Verschiebung der Indexierung nicht ausgleichen

<p>Berechnungen der CSC: Mehrwertsteuer von 6 % wird die Verschiebung der Indexierung nicht ausgleichen</p>
Illustrationsbild: dpa

Die automatische Lohnindexierung sorgt dafür, dass die Löhne in unserem Land steigen, wenn die Verbraucherpreise ein bestimmtes Niveau überschreiten. Dieser Prozess erfolgt aber nicht für alle gleichzeitig, sondern stets zu einem vom jeweiligen Sektor festgelegten Zeitpunkt. Bei einer Mehrwertsteuer von 21 % werden die Sozialleistungen und Renten voraussichtlich im Mai (nur zwei Monate nach der Indexierung im März) und die Löhne im öffentlichen Dienst im Juni (nach der Indexierung im April) indexiert. Im Privatsektor beobachten einige paritätische Komitees die Indexierung Monat für Monat (insbesondere im Finanz- und Energiesektor) und werden bei Bedarf aktiv.

Wenn man die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom auf 6 % von April bis Juli als neues Element einbezieht, würde sich nach Berechnungen der CSC die Indexierung der Sozialleistungen und Renten um sechs Monate auf Dezember 2022 verschieben. Was die Indexierung der Beamtengehälter betreffe, so würde sie auf Dezember 2022 verschoben werden.

Laut CSC-Ökonom Thomas Greuse werden die Senkung der Mehrwertsteuer und der Energiescheck unter dem Strich nicht ausreichen, um die Verschiebung der Indexierung der Löhne und Sozialleistungen um fünf Monate auszugleichen. Anders gesagt: Die betroffenen Personen werden Abstriche machen müssen, da sie ihre Rechnungen nicht wie gewohnt bezahlen können. (belga/calü)

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