Staatsanwaltschaft für Verkehrssicherheit soll deutsche Sprache berücksichtigen

<p>Kattrin Jadin</p>
Kattrin Jadin | Foto: David Hagemann

In einer parlamentarischen Frage habe sie deshalb Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) vorgeschlagen, „einen deutschsprachigen Juristen oder zumindest einen fähigen Übersetzer vorzusehen“, teilte Kattrin Jadin mit.

Der Minister signalisierte Entgegenkommen. Den Vorschlag, einen bilingualen Juristen einzustellen, der auch Deutsch kann, „konnte er nur gutheißen“, schreibt Kattrin Jadin in einer Pressemitteilung. „Schließlich hätte ein bilingualer Jurist mehr Handlungsfähigkeiten als ein gewöhnlicher deutschsprachiger Mitarbeiter, da er beispielsweise Strafforderungen aussprechen oder etwa offizielle Dokumente unterschreiben dürfte. Um jedoch hierzu befugt zu sein, muss er definitiv ernannt sein und zwei Jahre Erfahrung im Gerichtswesen vorweisen“, heißt es in der Pressemitteilung.

Mit einem Übersetzer zu arbeiten sei dagegen weniger effektiv und teurer, allerdings könnte dies als Übergangslösung ins Auge gefasst werden, bis ein geeigneter deutschsprachiger Kandidat gefunden ist. Sie werde weiter beobachten, ob der Justizminister sein Versprechen auch einhalte, sagte die Kammerabgeordnete. (red/sc)

Staatsanwaltschaft für Verkehrssicherheit soll deutsche Sprache berücksichtigen

<p>Kattrin Jadin</p>
Kattrin Jadin | Foto: David Hagemann

In einer parlamentarischen Frage habe sie deshalb Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) vorgeschlagen, „einen deutschsprachigen Juristen oder zumindest einen fähigen Übersetzer vorzusehen“, teilte Kattrin Jadin mit.

Der Minister signalisierte Entgegenkommen. Den Vorschlag, einen bilingualen Juristen einzustellen, der auch Deutsch kann, „konnte er nur gutheißen“, schreibt Kattrin Jadin in einer Pressemitteilung. „Schließlich hätte ein bilingualer Jurist mehr Handlungsfähigkeiten als ein gewöhnlicher deutschsprachiger Mitarbeiter, da er beispielsweise Strafforderungen aussprechen oder etwa offizielle Dokumente unterschreiben dürfte. Um jedoch hierzu befugt zu sein, muss er definitiv ernannt sein und zwei Jahre Erfahrung im Gerichtswesen vorweisen“, heißt es in der Pressemitteilung.

Mit einem Übersetzer zu arbeiten sei dagegen weniger effektiv und teurer, allerdings könnte dies als Übergangslösung ins Auge gefasst werden, bis ein geeigneter deutschsprachiger Kandidat gefunden ist. Sie werde weiter beobachten, ob der Justizminister sein Versprechen auch einhalte, sagte die Kammerabgeordnete. (red/sc)

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