In der letzten Woche erschien die Meldung: Das PLF-Dokument (nach Auslandsreisen auszufüllen) könne nun 180 Tage vorher ausgefüllt werden, allerdings verschwinde ab Freitag, 1. Oktober, die Version auf Papier; ab dann könne es nur noch digital ausgefüllt werden. Eine vernünftige Begründung habe ich nicht gefunden.
Verstehe ich dies richtig? Wer z. B. am Flughafen in Brüssel ankommt, muss das PLF-Formular in digitaler Form vorweisen, d. h. wohl auf einem Smartphone. Bedeutet das, dass nur derjenige eine Auslandsreise antreten kann, der über ein Smartphone (am besten jüngeren Datums) mit entsprechendem Internetzugang und mit der Kenntnis über die Handhabung verfügt? Und wer das nicht hat, muss wohl zu Hause bleiben...
Ich bin gespannt, ob sich ein politisch Verantwortlicher oder ein Experte zu einer Antwort bereit findet.
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren