DG garantiert zinslose Kredite für Wohnungsinstandsetzung

<p>Nach dem großen Aufräumen geht es für viele Hochwasseropfer jetzt darum, Wohnungen und Häuser wieder in Ordnungs zu bringen. Für zinslose von wallonischen Behörden gewährten Krediten für dringend erforderliche Renovierungsarbeiten übernimmt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Garantie.</p>
Nach dem großen Aufräumen geht es für viele Hochwasseropfer jetzt darum, Wohnungen und Häuser wieder in Ordnungs zu bringen. Für zinslose von wallonischen Behörden gewährten Krediten für dringend erforderliche Renovierungsarbeiten übernimmt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Garantie. | Foto: Ralf Schaus

Dieser zinslose Kredit soll es den Betroffenen ermöglichen, wichtige Instandsetzungsarbeiten schnell in Angriff zu nehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen für Hochwasserschutz-maßnahmen zu erhalten.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat den Betroffenen der Flutkatastrophe zu Wochenbeginn Wohnbeihilfen von bis zu 2.500 Euro ermöglicht. Hierbei handelt es sich um eine Prämie, die nicht zurückbezahlt werden muss.

Nach der Flutkatastrophe stehen viele Menschen in Ostbelgien vor gewaltigen Aufgaben. Viele müssen jetzt so schnell wie möglich in wichtige Renovierungsarbeiten an Haus oder Wohnung investieren. Es gilt, die Heizung zu erneuern, die Elektroinstallation zu ersetzen, die Wohnungsböden zu erneuern oder aber für die Zukunft wichtige Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei können unter anderem zinslose Darlehen (mit 0 % effektivem Jahreszins) helfen. Diese werden von der Wallonischen Sozialkreditgesellschaft (SWCS) für Familien mit bis zu zwei Kindern oder dem Wohnungsfonds der Wallonie (FLW) für kinderreiche Familien angeboten.

„Es ist möglich, einen solchen Ratenkredit zu erhalten, wenn beispielsweise Heizungen oder Elektroinstallationen in Folge von Überschwemmungen ersetzt oder renoviert werden müssen“, erklärt DG-Vizeministerpräsident Antonios Antoniadis: „Das kann vor allem dann hilfreich sein, wenn die Versicherungen noch nicht oder nur einen Teil auszahlen konnten.“

Die zinslosen Teilzahlungsdarlehen können zwischen 1.000 und 60.000 Euro betragen, mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Sie sind einkommensabhängig und werden durch eine mit den Kreditgebern ausgehandelte Vereinbarung durch die DG garantiert.

Die Wallonische Sozialkreditgesellschaft hat nach der Flutkatastrophe dafür eigens ein vereinfachtes Verfahren für zinslose Kredite ins Leben gerufen – mit weniger administrativem Aufwand und einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen.

„Wir möchten mit unserem vereinfachten Genehmigungsverfahren den Menschen eine schnelle Antwort geben, damit sie wieder rasch in ihre Wohnungen und Häuser können“, heißt es seitens der SWCS, die darauf hinweist, dass diese schnelle Hilfe nicht den vollständigen Wiederaufbau eines Gebäudes oder schwere Arbeiten betrifft. Für Projekte dieser Art bieten die üblichen Produkte der Kreditgesellschaft (wie beispielsweise die Rénopack- oder Rénoprêt-Kredite) eine bessere Lösung.

Mit den zinslosen Krediten sollen Arbeiten wie Elektrizität, Gas, Heizung, Abdichtung von Dach, Fenster und Türen oder auch einfache Arbeiten, die die Stabilität sichern sollen und für die es keine Genehmigung durch einen Architekten bedarf, schnell durchgeführt werden können. Es werde in diesen Fällen auch kein Audit geben.

Ferner besteht die Möglichkeit für die Einwohner der DG, beim SWCS mit einem zinslosen Kredit in den Hochwasserschutz zu investieren. Dabei geht es unter anderem um folgende Arbeiten: Identifizierung und Schaffung eines Ausweichbereiches für das Wasser; Materialisierung der Bereiche um Pools und unterirdische Becken; Einbau von Fangdämmen; Behandlung und Abdichtung von Rissen und Hohlfugen; Abdichtung von Netzwerkkanälen (Strom, Wasser, Gas etc.); Abdichtung von Lüftungsöffnungen unterhalb des Hochwasserspiegels; Installation von Rückschlagventilen; Verwendung interner Pumpen zur Wasserableitung; Verbesserung der Umgebung des Gebäudes; Einbau von Alu- und PVC-Fenster; Entwässerung der Schalttafel und Installation eines separaten Stromnetzes für hochwassergefährdete Bereiche; Schutz der Heizungsanlagen und Warmwasseranlagen vor Wasser; Einbau von Türen und Fenstern mit einer niedrigen Schwelle; Verwendung von wasserfesten Bodenbelägen; Einbau einer Drainage im Außenbereich.

Die Kreditanfragen können beim Espace Wallonie in Eupen, Gospertstraße 2 (www.wallonie.be/les-espaces-wallonie) gestellt werden, oder aber beim Direktor des Einheitsschalters in Malmedy, Luc Kuckartz, Rue des Arsilliers 26 in Malmedy; E-Mail: luc.kuckartz@schs.be; Tel. 080/330625.

Kinderreiche Familien (mehr als zwei Kinder) melden sich für ihre Anfragen beim Wohnungsfonds der Wallonie (www.flw.be). Für die Flutopfer hat der FLW eigens ein Krisentelefon (071/207777) sowie ein Online-Formular eingerichtet. (red/um)

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