Schlappe für AfD in Prozess wegen Wahlkampf-Spende für Weidel

<p>Tino Chrupalla (l-r), Bundessprecher der AfD und Spitzenkandidat seiner Partei zur Bundestagswahl, Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD und Spitzenkandidatin, und Alexander Gauland, Fraktionsvorsitzender der AfD, nehmen an der Sitzung des Bundestags teil.</p>
Tino Chrupalla (l-r), Bundessprecher der AfD und Spitzenkandidat seiner Partei zur Bundestagswahl, Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD und Spitzenkandidatin, und Alexander Gauland, Fraktionsvorsitzender der AfD, nehmen an der Sitzung des Bundestags teil. | Foto: dpa

Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den in mehreren Tranchen überwiesenen rund 132.000 Euro, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Konto von Weidels Kreisverband Bodenseekreis eingegangen waren, handele es sich um direkte Zuwendungen an Weidel, die nicht unter das Parteiengesetz fielen. Schließlich sei das Geld mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel Socialmedia“ überwiesen worden.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts führte aus, es gebe durchaus auch zweckgebundene Parteispenden. Außerdem sei die Annahme des Geldes unzulässig gewesen, da der wirkliche Spender der Partei nicht bekannt gewesen sei.

Die AfD teilte mit, Bundesschatzmeister Carsten Hütter werde dem Parteivorstand empfehlen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berufung einzulegen. (dpa/calü)

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