EuGH: Belgische Behörden können gegen Facebook in Irland vorgehen

<p>Im Juli 2004 wurde das soziale Netzwerk Facebook aus der Wiege gehoben.</p>
Im Juli 2004 wurde das soziale Netzwerk Facebook aus der Wiege gehoben. | Foto: dpa

Hintergrund ist ein Verfahren aus Belgien. Das zuständige Brüsseler Gericht entschied 2015, „dass das soziale Netzwerk Facebook die belgischen Internetnutzer nichtausreichend über die Erhebung und Nutzung der betreffenden Informationen informiert habe“, heißt es in einer Mitteilung des EuGH.

Facebook legte Berufung ein und argumentierte unter anderem, die belgischen Behörden seien nicht zuständig. Zwar sei es grundsätzlich Aufgabe der federführenden Behörde zu beschließen, ob das Verhalten eines Unternehmens gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Sie könne eine Entscheidung jedoch nicht alleine treffen, sondern müsse „loyal und wirksam“ mit den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Zudem gebe es Ausnahmen, etwa wenn ein Fall nur mit einer Niederlassung im jeweiligen Land zusammenhängt oder nur Menschen aus dem Mitgliedsstaat beeinträchtigt sind. (dpa/calü)

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