Diplomverleihungen für Abiturienten können stattfinden – Lockerungen ab 14. Juni

<p>Im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft starten die Lockerungen erst ab dem 14. Juni, um die Prüfungssitzungen Ende Juni nicht zu gefährden, wie Bildungsministerin Lydia Klinkenberg am Donnerstag mitteilte.</p>
Im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft starten die Lockerungen erst ab dem 14. Juni, um die Prüfungssitzungen Ende Juni nicht zu gefährden, wie Bildungsministerin Lydia Klinkenberg am Donnerstag mitteilte. | Illustration: belga

Zu den Lockerungen gehört beispielsweise die Wiederaufnahme von außerschulischen Aktivitäten und die Durchführung von Diplom- und Abschlussfeiern. Folgende Lockerungen treten am 14. Juni in den Grund- und Sekundarschulen in Kraft:

- Ein- oder mehrtägige außerschulische Aktivitäten innerhalb Belgiens können durchgeführt werden;

- Versammlungen unter Personalmitgliedern dürfen unter Einhaltung der im ministeriellen Rundschreiben festgehaltenen Bedingungen im Präsenzformat stattfinden;

- Folgende Drittpersonen dürfen das Schulgelände wieder betreten: Anbieter von Präventionsprogrammen (Kaleido, Polizei, usw.) und Referenten aus den Themenprogrammen (Kultur macht Schule, Wirtschaft macht Schule, Demokratie macht Schule, Sport);

- Diplomfeiern können unter Einhaltung der im ministeriellen Rundschreiben festgehaltenen Regeln organisiert werden.

Bildungsministerin Lydia Klinkenberg sagt zu den Lockerungen: „Auch wenn sich die epidemiologische Situation aktuell stetig verbessert, dürfen wir nicht vergessen, dass die Kinder und Jugendlichen nicht geimpft sind. Klassen- und Schulschließungen sind also weiterhin nicht auszuschließen, wenn es zu Infektionsfällen in den Schulen kommt. Um die Schulen bis zum Ende des Schuljahres offenhalten zu können und die Prüfungssitzungen in den Sekundarschulen nicht zu beeinträchtigen, treten die Lockerungen im Code Rot deshalb erst ab dem 14. Juni in Kraft.“

Sie fügt hinzu: „Außerdem bleibt es unerlässlich, die geltenden Abstands-, Lüftungs- und Hygieneregeln in den Schulen weiterhin zu befolgen. Ich bin aber glücklich darüber, dass es uns möglich ist, den Schülerinnen und Schülern in den letzten verbleibenden Tagen noch ein weiteres Stück Normalität zurückzugeben, damit dieses herausfordernde Schuljahr einen möglichst positiven Abschluss findet. Besonders die Abschlussjahrgänge haben es nach den Entbehrungen der letzten Monate verdient, ihre Schulzeit mit einem würdigen Abschluss zu beenden. Wenn schon die Abireise und der Abiball im zweiten Jahr in Folge ins Wasser gefallen sind, so möchten wir den Abiturientinnen und Abiturienten zumindest einige schöne Stunden im Beisein ihrer Familien ermöglichen. Deshalb erlauben wir den Schulen, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, die feierlichen Abschluss- und Diplomfeiern zu organisieren. Um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten, müssen die Schulen bei der Organisation der Veranstaltungen aber natürlich gewisse Regeln einhalten.“

Die Schulen seien durch das ministerielle Rundschreiben vom 12. Mai 2021 über die Modalitäten informiert worden: Sie werden dazu angehalten, bei der Veranstaltungsorganisation die Kontaktblasenlogik zu berücksichtigen. Zwischen Personen von verschiedenen Klassenverbänden und Haushalten müssen die Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Insgesamt dürfen max. 200 Personen unter Wahrung der Abstands-, Masken- und Hygieneregeln innen und außen anwesend sein. Die Schulen dürfen Verpflegung in Form von Getränken und Snacks anbieten, wenn sie die Regeln des Horeca-Sektors einhalten. D. h. alle Personen erhalten einen festen Sitzplatz mit max. 4 Personen pro Tisch (außer Personen eines Haushalts) und die Bedienung findet an den Tischen statt (keine Selbstbedienung an Theken). Außerdem sollte der Verzehr von Speisen und Getränken draußen stattfinden.

Die Ministerin mahnt jedoch zur Vorsicht: „Wie schon gesagt, dürfen wir nicht vergessen, dass die Jugendlichen noch nicht geimpft sind. Auch wenn viele Erwachsenen bis Ende Juni geimpft sein werden, gilt das nicht für alle Personalmitglieder und Eltern. Daher ist es wichtig, dass die grundlegenden Regeln, die inzwischen bekannt sein dürften, weiterhin eingehalten werden. Die Abschlussfeiern werden in einem möglichst sicheren und streng organisierten Rahmen stattfinden, in dem Kontakte im Falle einer Infektion schnell nachverfolgt werden können. Ich vertraue darauf, dass alle Beteiligten verantwortungsvoll mit der Situation umgehen werden.“

Auch die Erwachsenenbildungseinrichtungen können ab dem 14. Juni unter Wahrung aller gültigen Präventionsmaßnahmen Aktivitäten organisieren, die gemäß den föderalen und sektoriellen Protokollen zugelassen sind. (red/sc)

Kommentare

  • Sehr geehrte Frau Klinkenberg,

    Inwiefern kann die Kontaktblasenlogik (Personen von verschiedenen Klassenverbänden und Haushalten müssen die Abstandsregeln strikt einhalten) beachtet werden, wenn vier Personen aus unterschiedlichen Kontaktblasen an ein und demselben Tisch sitzen dürfen?

    Und eine Abschlussfeier unter den genannten Bedingungen (Kontaktblasen beachten, Maskenpflicht draußen) scheint mir alles andere als ein „würdiger Abschluss“ zu sein.

    Und dann drängen Sie auf die Einhaltung der Regeln, weil „weder die Jugendlichen, noch alle Personalmitglieder und Eltern geimpft sind“. Muss ich das so verstehen, dass erst dann Normalität in den Schulen zurückkehrt, wenn diese Bedingungen erfüllt sind?

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