388 Straftaten: Staatsanwaltschaft will Büllinger 15 Jahre in Haft sehen

<p>Ein Blick von außen auf das Justizgebäude in Eupen</p>
Ein Blick von außen auf das Justizgebäude in Eupen | Foto: David Hagemann

Dem 36-Jährigen werden insgesamt 388 Straftaten über einen Zeitraum von fünf Jahren vorgeworfen. Die Anklage bezeichnete den Mann als skrupellos und kaltblütig, bescheinigte ihm eine große kriminelle Energie und erkannte eine Rückfallgefahr.

Vergewaltigung Minderjähriger, sexueller Übergriff an Minderjährigen, Verstoß gegen die guten Sitten, Erpressung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, unmenschliche Behandlung, Verleitung zur Unzucht, Bedrohung, Missbrauch des Fernmeldewesens und Informatikfälschung sind nur einige der 26 Beschuldigungskategorien.

Abgesehen vom Vorwurf der Vergewaltigung ist der Angeklagte in allen Punkten geständig. Sein Verteidiger beantragte eine Bewährungsstrafe mit Therapieauflagen, damit sein Mandant den positiven Weg, den er in den letzten Jahren eingeschlagen habe, fortsetzen kann und dieser seinen Platz in der Gesellschaft findet.

Der Mann, der sich im Internet als 16-Jähriger ausgab, hatte stets Kontakte über Facebook gesucht, lenkte die Gespräche schnell auf sexuelle Inhalte und bat um die Zusendung von freizügigen Fotos. Dann erpresste er die jungen Gesprächspartnerinnen mit Chatinhalten und Fotos und drohte mit deren Veröffentlichung, insofern keine weiteren Bilder folgen würden. Dabei habe er sogar mit dem Tode gedroht, so die Staatsanwaltschaft.

Zwischen 2011 und 2016 trieb er während seiner Arbeitszeit diese Form der Manipulation bei Facebook, weil er beruflich nicht augelastet war. Auch wenn es keine körperlichen Kontakte gab, so steht dennoch der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum. Mit List und Drohung hatte er seine Opfer dazu gebracht, sich zu penetrieren und ihm Fotos davon zu schicken.

Rund 100 Opfer machte die Staatsanwaltschaft in Belgien, Deutschland und Österreich aus, der Großteil im Alter von zwölf bis 17 Jahren. Diejenigen von ihnen, die die Volljährigkeit erreicht hatten, müssen mit einer geistigen Beeinträchtigung leben. Zum Teil setzte er sie über Jahre hinweg unter Druck. Womöglich aus Scham schloss sich von ihnen niemand dem Verfahren als Zivilpartei an.

Im September 2016 erfolgte die Festnahme auf der Arbeitsstelle in Eupen. Seit Mai 2017 befindet er sich auf freiem Fuß und hat sich nach Angaben seines Anwalts seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Dieser bezeichnete die Taten als abscheulich, verwerflich und ekelhaft, doch sei ein Wegschließen im vorliegenden Fall keine Lösung. Der Angeklagte nutzte das Schlusswort, um die Opfer um Entschuldigung zu bitten. Er wisse, dass diese Taten eine Strafe nach sich ziehen werden, bat aber darum, seinen nun eingeschlagenen positiven Lebensweg fortsetzen zu können.

Später hierzu mehr.

Kommentare

  • Hanf wäre ein sehr gutes Mittel, um diesem ach so armen Menschen zu helfen.

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