Kein doppeltes Überbrückungsrecht für nicht-essenzielle Geschäfte

<p>Kein doppeltes Überbrückungsrecht für nicht-essenzielle Geschäfte</p>
Foto: dpa

Selbiges hatte Clarinval bereits am vergangenen Mittwoch im Zuge des letzten Konzertierungsausschuss angegeben. Wie die Zeitung „L´Echo“ in ihrer Dienstagsausgabe berichtet, war dieser Vorstoß allerdings nicht mit allen Partnern der Mehrheit abgesprochen gewesen.

Am Montag wurde nun debattiert, ob nicht-essenzielle Geschäfte, die ihre Kunden zumindest auf Termin oder per Collect&Go empfangen dürfen, ebenfalls Anrecht auf das doppelte Überbrückungsgeld haben. Laut „L´Echo“ habe sich der Beschluss dadurch nicht geändert.

Mit dem doppelten Überbrückungsrecht unterstützt werden die nicht-essenziellen Kontaktberufe, die nach den jüngsten Entscheidungen des Konzertierungsausschusses komplett schließen mussten, bzw. weiterhin geschlossen bleiben (Horeca, Frisöre, Tattoo-Studios, etc.). (belga/tf)

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