Der Ausschluss kann bei einem ersten Verstoß bis zu einem Jahr und bei wiederholten Verstößen bis zu fünf Jahre andauern, berichtete Crevits am Samstag.
„Die Dienstleistungsunternehmen und ihre Mitarbeiter verdienen unseren größten Respekt, weil sie während der Coronakrise weiter gearbeitet haben. [...] Sie müssen in einer sicheren Umgebung arbeiten können, und die Kunden haben dabei eine wichtige Verantwortung“, so Crevits in einer Pressemitteilung. „Wenn ein Kunde diese Verantwortung nicht übernimmt und die Sicherheitsmaßnahmen nicht respektiert, wollen wir es möglich machen, ihn vorübergehend vom System auszuschließen.“
Allzu oft würden Kunden zu lasch mit den Sicherheitsmaßnahmen umgehen, heißt es. Aus mehreren Umfragen geht hervor, dass sich nicht alle Kunden an die Maßnahmen halten und zum Beispiel keinen Mundschutz tragen. In solchen Fällen kann das Dienstleistungsunternehmen eine Beschwerde bei der Inspektion einreichen, die den Anschuldigungen dann nachgeht. Die flämische Regierung hat die Pläne bereits genehmigt. Nach Beratung mit den Sozialpartnern und dem Staatsrat wird das Dekret dem flämischen Parlament vorgelegt. (belga/sue)

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