Dies teilt der Minister für Selbstständige, David Clarinval (MR), mit. Um davon zu profitieren, muss der Selbstständige in einem Sektor tätig sein, der durch eine Maßnahme der öffentlichen Hand geschlossen wurde (Begünstigte des doppelten Überbrückungsrechts), oder sein Umsatz hat sich um mindestens 40 % vermindert (Begünstigte der zweiten Säule des Überbrückungsrechts 2021). (gz/belga)
Sozialbeiträge: Verlängerung des Moratoriums

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