Der Asbestfonds (AFA) wurde 2007 gegründet, um Asbestopfer so schnell wie möglich zu entschädigen, ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren einleiten zu müssen. Sowohl Opfer von Asbesterkrankungen als auch deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Entschädigung. Menschen, die mit Asbest in Kontakt gekommen sind und bei denen in der Folge ein bösartiger Tumor am Rippenfell oder an der Lunge (Mesotheliom genannt) entdeckt wurde, haben beispielsweise Anspruch auf eine monatliche Pauschale in Höhe von 1.865,10 Euro sowie eine einmalige Entschädigung in Höhe von 10.200 Euro.
Seit der Gründung des Fonds wurden 3.652 Personen als Opfer einer Asbesterkrankung anerkannt, darunter 2.707 Menschen mit Mesotheliom. Erkrankte haben nach der Diagnose in der Regel eine Lebenserwartung von bis zu zwei Jahren.
Seit Dezember 2019 können auch Opfer mit durch Asbest verursachtem Lungen- und Kehlkopfkrebs finanzielle Unterstützung vom Fonds erhalten. Im Jahr 2020 betraf diese Anpassung 71 Personen mit Lungen- und vier mit Kehlkopfkrebs.
Die große Mehrheit der Betroffenen lebt in Flandern (2.352), gefolgt von der Wallonie (1.125), Brüssel (130) und dem Ausland (45). (belga/sue)

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