Wer gehofft hatte, dass im Anschluss an das Treffen aller Regierungen des Landes große Lockerungen verkündet werden, wurde enttäuscht. Dafür seien die Corona-Fallzahlen nämlich einfach noch zu hoch, hieß es. Nichtsdestotrotz werden den Belgiern in den kommenden Wochen einige kleinere und größere Freiheiten gewährt – vor allem an der frischen Luft. Denn dort sei das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus viel kleiner als in geschlossenen Räumen, gab Alexander De Croo zu verstehen und führte dazu die Parole „Draußen, draußen, draußen“ ins Feld.
Die Entscheidungen des Konzertierungsausschusses im Überblick:
Outdoor-Aktivitäten:
- Ab Montag (8. März) darf man sich draußen mit bis zu zehn Personen versammeln – natürlich dann nur unter der Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,50 Meter und dem Tragen einer Maske. Bis Sonntag (7. März) gilt derweil noch die „alte“ Outdoor-„Kontaktblase“, in der sich maximal vier Personen treffen dürfen.
- Ab Montag (8. März) sind wieder Begräbnisse mit bis zu 50 Personen gestattet. Zuvor waren „lediglich“ 15 Personen erlaubt. „Das ist eine menschliche Entscheidung“, erklärte De Croo.
- Outdoor-Events sowie Gottesdienste mit bis zu 50 Personen können abhängig von den Fallzahlen voraussichtlich ab dem 1. April wieder durchgeführt werden. Zu diesem Stichtag können dann auch wieder die Vergnügungsparks des Landes ihre Pforten öffnen.
- Am 1. April sollen derweil gemeinsame Trainingseinheiten im Amateursport wieder möglich sein – bis zu 25 Personen sollen dann gemeinsam an der frischen Luft trainieren dürfen.
- Indoor-Aktivitäten:
- Das Gaststättengewerbe, der Event- sowie der Kultur-Sektor müssen sich weiter in Geduld üben. Sollte der Stufenplan wie geplant umgesetz werden, können Cafés, Kneipen und Restaurants (innen wie außen) am 1. Mai öffnen. Um das möglich zu machen, sollen massiv Schnell und -Selbsttests durchgeführt werden.
- Die Fitnessstudios können vorraussichtlich am 1. Mai wieder ihre Pforten öffnen.
Jugend und Bildung:
- Ab Montag (8. März) sind draußen wieder Jugendaktivitäten für Kinder im Alter unter 13 Jahren mit 25 Personen erlaubt.
- In den Osterferien (5. bis 16. April) dürfen Kinder und Jugendliche im Alter unter 18 Jahren an Freizeitlagern teilnehmen. Die Gruppengröße ist auf maximal 25 Personen begrenzt. Darüber hinaus muss eine Teststrategie vorgelegt werden.
- Studenten dürfen ab dem 15. März wieder - zunächst einen Tag pro Woche - am Präsenzuntericht teilnehmen. Förder- sowie Berufsschulen fahren am 15. März wieder auf 100 Prozent.
- Ab dem 19. April, also nach den Osterferien, sollen dann alle Schüler (auch diejenigen der zweiten und dritten Stufe an den Sekundarschulen) wieder vollständig zum Präsenzuntericht zurückkehren.
- Eine Entscheidung für Studentenwohnheime werde wohl nicht getroffen: Die „Kot-Blase“ kommt damit erst einmal nicht.
Reisen:
- Nicht unbedingt notwendige Reisen ins Ausland bleiben, trotz EU-Protest, bis zum Ende der Osterferien (18. April) verboten.
Sonstiges:
- Die nächtliche Ausgangssperre bleibt bis auf Weiteres unverändert.
- Die nächste Sitzung des Konzertierungsausschusses ist für den 26. März angesetzt. Dann soll vor allem ein Aktionsplan beschlossen werden, der sich mit den psychischen Folgen der Krise auseinandersetzt. (calü)

Kommentare
Ich frage mich, ob die Bemerkung von den Gottesdiensten ab 1. April nicht für Verwirrung sorgt...
Erlaubt ist ab 1. April nur OUTDOOR... darunter auch Outdoor-Gottesdienste bis 50 Personen. So lese ich es jedenfalls in den anderen offiziellen Medien.
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