Die Ausgangssperre in den Niederlanden bleibt dann doch in Kraft. Zumindest vorläufig. Ein Verwaltungsgericht hatte am Dienstagmorgen die Ausgangssperre in den Niederlanden als staatliche Maßnahme im Kampf gegen die Corona-Pandemie für unrechtmäßig erklärt und die sofortige Aufhebung angeordnet. Das Gericht in Den Haag gab damit einer Klage der corona-skeptischen Protestgruppe „Viruswahrheit“ recht. Die Regierung ging jedoch im Eilverfahren gegen das Urteil vor, damit die Ausgangssperre in Kraft bleibt, bis im Berufungsverfahren definitiv entschieden ist. Am Abend – nur 20 Minuten vor Beginn der Ausgangssperre um 21 Uhr – traf das Gericht eine Entscheidung: Es folgte der Regierung, sodass die Ausgangssperre mindestens bis Freitag in Kraft bleibt. Dann wird die Angelegenheit inhaltlich behandelt.
Seit dem 23. Januar gilt in den Niederlanden eine Ausgangssperre von 21 bis 5.30 Uhr. An den ersten Abenden nach Inkrafttreten hatte es in zahlreichen Städten heftige Krawalle deswegen gegeben. Die Maßnahme war erst kürzlich bis zum 3. März verlängert worden.
Premier Rutte rief die Bürger dringend dazu auf, die Ausgangssperre zu beachten - wie das Urteil auch ausfallen werde. Die Maßnahme sei dringend notwendig, um die Verbreitung vor allem der ansteckenderen britischen Virus-Variante zu stoppen. „Es ist echt wichtig, dass wir unsere sozialen Kontakte so stark wie möglich einschränken.“
Die Regierung hatte die Ausgangssperre auf Grundlage eines Notgesetzes verhängt, nach der sie Maßnahmen ohne Zustimmung des Parlamentes ergreifen kann. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich aber nicht um eine akute Notsituation. Die Ausgangssperre ist nach Ansicht des Gerichts eine schwere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ein Eingriff in die persönlichen Lebensumstände der Bürger. (dpa/gz)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren