Bräunungsstudios dürfen frühestens am 1. März öffnen

<p>Bräunungsstudios dürfen frühestens am 1. März öffnen</p>

„Nicht-medizinische Kontaktberufe dürfen ihre Tätigkeit am 1. März wieder aufnehmen. Das Gleiche gilt für nicht automatisierte Sonnenbänke und Bräunungszentren“, präzisiert Innnenministerin Annelies Verlinen (CD&V), nachdem einige die jüngste Lockerung so interpretiert hatten, dass sie am 13. Februar schon öffnen dürfen. Dem sei nicht so. Automatisierte Anlagen bleiben auch nach dem 1. März vorerst geschlossen. (gz)

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