Ausgangssperre auch in der DG bis zum 1. März verlängert

<p>Ausgangssperre auch in der DG bis zum 1. März verlängert</p>
Symbolbild: belga

Die Ausgangssperre in der Wallonie und der DG sieht vor, dass niemand in dem Zeitraum zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens seine eigenen vier Wände verlassen darf – außer es gibt dafür einen essenziellen Grund. „Parallel zur gleichlautenden Entscheidung in der Wallonischen Region haben sich heute auch unsere neun Bürgermeister und die DG für eine Verlängerung der zwischen 22 und 6 Uhr geltenden Ausgangssperre ausgesprochen“, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung aus dem Kabinett von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG). Die am 15. Februar auslaufende Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie werde demzufolge auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bis 1. März verlängert. Die Regierungen des Landes hatten sich bei einer Sitzung des Konzertierungsausschusses am 27. November darauf verständigt, an der landesweit geltenden Ausgangssperre festzuhalten. Das föderale Modell schreibt eigentlich ein Ausgehverbot zwischen Mitternacht und 5 Uhr vor, jedoch haben die Teilstaaten die Möglichkeit, davon abzuweichen und strenger vorzugehen. Die Wallonische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt ergriffen diese Option und legten eine verschärfte Ausgangssperre fest (also von 22 Uhr bis 6 Uhr), und die DG folgte diesem Entschluss. (belga/calü/sc)

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