Infrabel wurde bereits Ende 2019 verurteilt, legte aber Einspruch ein. Der Berufungsprozess hatte im November vergangenen Jahres begonnen. Laut dem Brüsseler Strafgericht hatte Infrabel nicht die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. „Es war die Chronik einer angekündigten Katastrophe“, sagte der Richter.
Das erstinstanzliche Urteil im Jahr 2019 wurde von einem Polizeirichter gefällt, sodass der Fall in Berufung vor einem Strafgericht verhandelt wurde. Die Geldstrafe, die Infrabel nun zahlen muss, ist niedriger als die in erster Instanz: 550.000 Euro, zur Hälfte ausgesetzt. Der Schienennetzbetreiber legt keine Berufung beim Kassationshof ein, sondern findet sich mit der neuerlichen Verurteilung ab, auch weil er nun keine zusätzlichen Anpassungen am Schienennetz mehr vornehmen muss.
Die Bahngesellschaft SNCB war 2019 ebenfalls verurteilt worden – zu einer effektiven Geldstrafe von 550.000 Euro –, fand sich aber mit dem Urteil ab. (gz/belga)

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