Seit Juni vergangenen Jahres verhandelt der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen den mutmaßlichen Täter Stephan Ernst und den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Beide Angeklagte waren viele Jahre in der rechten Szene aktiv.
Der 47 Jahre alte Deutsche Ernst soll Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. H. soll ihn politisch radikalisiert haben. Ernst wird außerdem versuchter Mord an einem irakischen Flüchtling vorgeworfen, der im Januar 2016 bei einem Messerangriff schwer verletzt wurde.
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst und neun Jahre und acht Monate Haft für H. gefordert. Die Verteidiger von Ernst plädierten auf Totschlag, während die Anwälte von H. einen Freispruch für ihren Mandanten erreichen wollen. Der Nebenklagevertreter, der die Witwe und die beiden Söhne Lübckes in dem Prozess vertritt, forderte hingegen, auch H. solle als Mittäter wegen Mordes verurteilt werden. Die Hinterbliebenen Lübckes glauben der Aussage Ernsts vor Gericht, auch H. sei mit am Tatort gewesen. Ernst hatte mehrere unterschiedliche Versionen der Tat gestanden. (dpa)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren