Ab Mittwoch muss jede Person beim Grenzübertritt eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen, aus der hervorgeht, dass ihr Aufenthalt im Nachbarland bzw. in Belgien aus essenziellen Gründen geschieht (hier eine Auflistung der Gründe).
Ein Musterformular (Download) ist seitens des Innenministeriums erstellt und am Dienstag im Internet veröffentlicht worden - nach einer gewissen Zeit auch in deutscher Sprache.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Erklärung auf Ehrenwort das ebenfalls benötigte „Passenger Location Form“ (Passagier-Lokalisierungsformular, PLF) nicht ersetzt. Vielmehr müssen beim Grenzübertritt beide Dokumente mitgeführt werden. Die Ausnahme: Personen, die in einer Grenzregion leben und sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufhalten, müssen das PLF nicht mit sich führen.
Wie DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) erklärte, reiche es aus, das neue Formular nur einmalig auszufüllen, indem man angibt, dass man aus einer Grenzregion komme und daher die Ausnahmeregelung greife. «Mit diesem Dokument dürfen Menschen aus der Grenzregion die Grenze ohne Einschränkung überqueren für alle Tätigkeiten, die auch in Belgien erlaubt sind“, so Paasch. Auch weiterhin gibt es keine Test- oder Quarantäne-Verpflichtung bei Auslandsaufenthalten unterhalb von 48 Stunden.
Die auszufüllende Erklärung wird Bürgerinnen und Bürgern ohne Internetzugang auf Nachfrage auch seitens der DG-Gemeinden und des Ministeriums bereitgestellt, so Paasch weiter.
Mehr Infos: www.info-coronavirus.be

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