In den Zeitungen der „Mediahuis-Gruppe“ drohte er am Dienstag damit, für die Betroffenen ein Bußgeld von 250 Euro verhängen zu wollen. Wenig später machte er ernst: Eine entsprechende Maßnahme wurde in einem Rundschreiben veröffentlicht und den Gerichtsbehörden zugestellt. Bisher mussten sich Personen, die in eine rote Zone gereist sind, am ersten und siebten Tag nach ihrer Rückkehr einem Corona-Test unterziehen und in der Zwischenzeit in Quarantäne bleiben. Wer sich nicht an die Quarantäne hielt, konnte jetzt schon mit einem Bußgeld belegt werden. Minister Van Quickenborne hat diese Regelung nun auf Testverweigerer ausgedehnt. Laut Sciensano-Institut betrifft dies derzeit etwa 40 Prozent aller Reisenden. Über das Passagierlokalisierungsformular (PLF) ist für Sciensano ersichtlich, wer sich eigentlich testen lassen muss. Wenn sich jemand dagegen wehrt, wird nunmehr die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Eine Geldbuße von 250 Euro gilt bisher bereits für Personen, die gegen das Versammlungsverbot verstoßen, oder die an den vorgeschriebenen Orten der Maskenpflicht nicht nachkommen. Fortan gilt die Geldstrafe auch für Personen, die den geltenden Quarantäne-Bestimmungen nicht nachkommen. (belga)
Van Quickenborne erhöht Druck auf Reiserückkehrer

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