Zum Urteil Paasch gegen Kartheuser

Lieber Erwin Haep, als Journalist und Schriftsteller danke ich für Deine Stellungnahme zur Presse- und Meinungsfreiheit. Dazu ein Zitat des französischen Dichters und Philosophen Voltaire, das der Abgeordnete Fred Evers seinen Kollegen oft ans Herz gelegt hat: „Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“

Kommentare

  • Zu einem so wichtigen Thema hätte man sich aus der Feder eines Freddy Derwahl doch etwas mehr als ein schlichtes wenngleich stets pertinentes Zitat gewünscht...

  • Wenn jemand wie Herr Derwahl einem Leserbriefschreiber so vehement als „Journalist und Schriftsteller“ Beifall klatscht, dann lohnt es sich, doch etwas genauer hinzuschauen.

    Da schreibt der Herr Haep: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Auslassungen des renommierten Schriftstellers Kartheuser nicht vor ein Gericht gehören.“

    Zum Glück ist es nicht an Herrn Haep, zu entscheiden, wann und wofür jemand, der sich in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, vor Gericht Klage einreichen kann. Ob ein Anliegen nun begründet ist oder nicht, dazu wird dann ein Urteil gesprochen.
    Auch ein „renommierter Schriftsteller“ steht nicht über dem Gesetz.
    Aber Herr Derwahl applaudiert, ist also anderer Meinung…

    Weiter schreibt Herr Haep: „Es ist doch naiv und infantil zu erwarten, dass zu dieser differenzierten, inspirierten, der deutschen Literatur eigenen Sprache man „Fakten“ oder Beweise herbeiziehen könnte.“

    Herr Haep will wohl damit ausdrücken, dass, sobald man sich einer „differenzierten, inspirierten, der deutschen Literatur eigenen Sprache“ bedient, könne man getrost die Fakten beiseitelassen.
    Nein, auch derjenige, der in einer in perfekten Hexametern verfassten Ode Unterstellungen verbreiten würde, wäre nicht davon befreit, „Fakten oder Beweise“ für seine Aussagen zu liefern.
    Aber Herr Derwahl scheint da anderer Meinung zu sein, denn er applaudiert Herrn Haep.

    Noch dies: „Welche Verengung, sogar Verblödung, dies in leere juristische Worthülsen zu reduzieren.“

    Ja, leider ist das so, die Juristensprache ist selten poetisch, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Sie soll die vorgebrachten Argumente analysieren, bewerten und ein Urteil sprechen, nicht mehr und nicht weniger. Ob das „Verengung, sogar Verblödung“ ist?
    Auf jeden Fall meint Herr Derwahl das, denn er applaudiert.

    P.S An den Administrator: Sollte eine erste, unvollständige Version bei Ihnen eingegangen sein, so bitte ich Sie, sie nicht zu veröffentlichien. Leider habe ich seit einiger Zeit Probleme mit meinem Computer.

  • 25 Jahre Hermann-Niermann Ausschuss: wann kommt der Schlussstrich?
    Es sind nun 25 Jahre her seit der Einsetzung des „Hermann-Niermann-Ausschusses“ im Parlament in Eupen (1995), und das Trauma der „Affaire“ hält noch unvermindert an, wie die Urteilsbegründung in der Sache Paasch gegen Kartheuser belegt. Dies geht mir seit mehreren Monaten immer wieder gegen den Strich, denn der mehrmals angemahnte Schlussstrich wurde nie gezogen und die damaligen Ereignisse wurden nie aufgearbeitet. Deshalb habe ich mich als Insider entschieden, meine Erinnerungen an die Ereignisse von 1978 bis 1998 in Kürze zu veröffentlichen, zu lesen auf www.waltherjanssen.eu. Es muss doch möglich sein unter Demokraten sachlich und kontrovers dieses Trauma aufzuarbeiten und hinter uns zu lassen, um sich ein und für allemal gemeinsam der Zukunft unserer Gemeinschaft, seiner Identität und seinem Selbstverständnis in Europa von morgen zu widmen.
    Walther Janssen
    Hauset – AC-Schleckheim
    dialog@waltherjanssen.eu

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