Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Auslassungen des renommierten Schriftstellers Kartheuser nicht vor ein Gericht gehören. Es ist doch naiv und infantil zu erwarten, dass zu dieser differenzierten, inspirierten, der deutschen Literatur eigenen Sprache man „Fakten“ oder Beweise herbeiziehen könnte. Welche Verengung, sogar Verblödung, dies in leere juristische Worthülsen zu reduzieren.
Da mögen die Recherchen der Richterin noch so umfassend sein, sie gehen aber von einer juristischen Systematik aus, die das Unbehagen in der Kultur nicht zu fassen vermag. Oder aber man verleugnet, wie in der Vergangenheit gerade auch in Ostbelgien oft geschehen, dass es eine Malaise gibt. Bruno Kartheuser gehört zumindest nicht dazu.
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