Ombudsdienst der DG schaut auf zehn Jahre Tätigkeit zurück

<p>Seit April 2017 leitet Marlene Hardt den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft.</p>
Seit April 2017 leitet Marlene Hardt den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft. | Foto: David Hagemann

Doch was macht ein Ombudsdienst überhaupt? Eine Ombudsperson soll eine unparteiische und kostenlose Vermittlung bei Streitfragen mit einer Behörde oder einer Einrichtung im öffentlichen Interesse ermöglichen. Dies geschieht durch: eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles; Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente; Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Angemessenheit und Korrektheit; Anregung einer zufriedenstellenden Lösung oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall. Der Ombudsdienst tritt erst in zweiter Instanz auf. Zuerst muss der Bürger selber sein Anliegen bei der Behörde bzw. Einrichtung vortragen. Der Begriff Ombud ist abgeleitet von altnordisch „umboð“ und bedeutet so viel wie „Auftrag, Vollmacht“. Eine andere Übersetzung lautet: „Der, der für den anderen spricht“.

1994 richtete die Wallonische Region die Funktion des Ombudsmannes ein. Der föderale Ombudsmann folgte ein Jahr später, der flämischen Ombudsdienst wurde 1998 geschaffen. 2002 folgte der Ombudsmann für die Französischsprachige Gemeinschaft. Die Funktion des Ombudsmannes für die Deutschsprachige Gemeinschaft wurde per Dekret vom 26. Mai 2009 eingerichtet. Von September 2010 bis März 2017 war Cédric Langer Ombudsmann der DG. Er habe unter anderem festgestellt, dass viele Bürger Probleme mit Entscheidungen ihrer Gemeinde hatten oder, dass föderale oder wallonische Behörden keine Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung stellten, die Leute aber allein mit ihren Problemen dastanden, heißt es in einer Mitteilung des Ombudsdienstes.

Auf seine Anregung hin wurde das Dekret 2016 angepasst, sodass der Ombudsmann jetzt auch für Beschwerden in Bezug auf Gemeinden oder Einrichtungen, die einen öffentlichen Auftrag erhalten haben, zuständig ist. Auch unterstützt der Ombudsmann, die Personen, die ihre Rechte in Bezug auf die Sprachengesetzgebung durchsetzen möchten. Cédric Langer hat auch die Empfehlung an das Parlament ausgesprochen, die Kontrollbestimmungen des Hausunterrichtes in Einklang mit dem Recht auf Privatsphäre zu bringen. Eine rechtliche Anpassung erfolgte. Ab April 2017 hat Marlene Hardt die Funktion der Ombudsfrau übernommen. Um Ombudsmann bzw. Ombudsfrau zu werden, muss man vom Parlament nach einem öffentlichen Auswahlverfahren gewählt werden.

Der Sitz des Ombudsdienstes ist im Parlament der DG (PDG) angesiedelt. Der Ombudsdienst ist telefonisch über die kostenlose Rufnummer 0800/987 59 erreichbar, per E-Mail (beschwerde@dg-ombudsfrau.be) oder per Post: Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Platz des Parlaments 1 in 4700 Eupen.

Beschwerden müssen persönlich eingereicht werden oder schriftlich. Die Ombudsfrau empfängt auf Termin die Personen in ihrem Büro oder auch jeden ersten und dritten Freitagnachmittag im JIZ in St.Vith (Dienstleistungszentrum). Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen ist der JIZ jedoch zurzeit geschlossen. Schriftlich kann man sich per normalen Brief, per Mail (beschwerde@dg-ombudsfrau.be) oder per Internetformular (siehe www.dg-ombudsfrau.be) an die Ombudsfrau wenden. (red/sc)

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