Der Entschluss sei im Einvernehmen mit den fünf Provinz-Gouverneuren getroffen worden, heißt es.
Die Ausgangssperre, die seit Ende Oktober in der Wallonie, in der DG als auch in der Brüsseler Region gilt, sieht vor, dass niemand in dem Zeitraum zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens seine eigenen vier Wände verlassen darf – außer es gibt dafür einen essenziellen Grund.
Für die Nacht vom 24. auf den 25. Dezember gib es eine Ausnahme: An Heiligabend tritt die Ausgangssperre erst um Mitternacht in Kraft und dauert bis 6 Uhr. Für die Neujahrsnacht hat die regionale Exekutive derweil keine Lockerung der Sperrzeit genehmigt. Sprich, an Silvester muss jeder Ostbelgier spätestens um 22 Uhr zu Hause sein.
Am 27. November hatten sich die Regierungen des Landes im Rahmen des Konzertierungsausschusses darauf verständigt, an der landesweiten Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens festzuhalten. Die Teilstaaten hatten jedoch die Möglichkeit, die Stellschraube anzuziehen, was sowohl die wallonische Regierung als auch die der Region Brüssel-Hauptstadt getan haben, indem sie die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr verlängerten. Ursprünglich sollte die Regelung auf dem Gebiet der Wallonischen Region, das auch die DG umfasst, bis zum 13. Dezember in Kraft bleiben. Jetzt gilt die Maßnahme aber bis zum 15. Januar. (belga/calü)

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