Seit dem 1. Dezember 2017 können Angestellte, Beamte oder Selbstständige ihre akademischen Jahre mit Arbeitsjahren gleichsetzen. Sie zahlen einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.560 Euro pro Jahr, wenn die Studienjahre binnen zehn Jahren nach dem Abschluss eingelöst werden. Diejenigen, die ihr Diplom vor mehr als zehn Jahren erworben haben, konnten die Studienjahre vorübergehend zum gleichen Tarif einlösen. Diese Vorzugsregelung läuft jedoch am 30. November aus.
Ab dem 1. Dezember gelten daher neue Bestimmungen. Der Pauschalbetrag verschwindet, der zu zahlende Preis wird auf der Grundlage einer komplexen Formel berechnet, die die Sterblichkeitsraten und den Zinssatz berücksichtigt. Der Preis steigt je länger die Studienzeit zurückliegt. Mit anderen Worten: Je länger man wartet, desto teurer wird es. Infolgedessen kann der Rücknahmepreis sogar auf 6.000 Euro pro Jahr steigen.
Zukünftige Rentnerinnen und Rentner, die ihre Studienjahre in die Berechnung ihrer gesetzlichen Rente einbeziehen wollen, können diese abkaufen. Auf diese Weise werden die Studienjahre als „Arbeitstage“ betrachtet, und die gesetzliche Rente wird in der Regel höher sein. (gz/belga)
Mehr Infos über den zu zahlenden Betrag gibt es auf der Webseite www.mypension.be

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