Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafe von 540.000 Euro gegen Infrabel

<p>Das Interesse an der Gerichtsverhandlung im Dezember 2019 (und damit neun Jahre nach dem Unfall) war groß.</p>
Das Interesse an der Gerichtsverhandlung im Dezember 2019 (und damit neun Jahre nach dem Unfall) war groß. | Foto: belga

Infrabel hatte gegen das am 3. Dezember 2019 ergangene Urteil des Gerichts Berufung eingelegt, das sie und den Netzbetreiber SNCB zu einer Geldstrafe von 550.000 Euro verurteilt hatte. Der Richter befand, dass sich sowohl Infrabel als auch die SNCB der mangelnden Vorsorgemaßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen schuldig gemacht haben, die zu der Katastrophe geführt haben.

Die Staatsanwaltschaft wies auf drei von Infrabel begangene Fehler hin, was sie dazu veranlasste, eine neue Geldstrafe gegen das Unternehmen zu beantragen. Sie ist vor allem der Meinung, dass Infrabel das IOT-Kommunikationssystem am Bahnhof Hal hätte behalten sollen. Dieses System ermöglicht eine Signalerinnerung über ein Kommunikationssystem zwischen dem „Superviseur“ und dem Lokführer. Sie war während der Arbeiten an den Gleisen demontiert und danach nicht wieder angebracht worden.

„Dieses System war nach einem Eisenbahnunglück im März 1969 in La Louvière eingeführt worden, bei dem es zu einem Zusammenstoß kam, nachdem ein Zug ebenfalls eine rote Ampel überfahren hatte“, so die Staatsanwaltschaft: „Sie wurde dann an gefährlichen Orten, wie dem Eisenbahnknotenpunkt Buizingen, verpflichtend, weil sie in Kombination mit einer roten Ampel einen Unfall verhindern konnte. Wenn das IOT-System in Hal immer noch vorhanden gewesen wäre, hätte der Zug den Bahnhof nie verlassen können, weil das System niemals ein positives Signal gegeben hätte, solange die Signalleuchte rot war.“

Der Staatsanwalt erwähnte auch die Tatsache, dass die Schalter in eine sichere Position hätten gebracht werden können, aber auch, dass sich Infrabel bei der Inbetriebnahme des Bremssystems TBL+ nicht ausreichend mit der SNCB abgestimmt habe.

Am 15. Februar 2010 um 8:28 Uhr kollidierte ein Nahverkehrszug (L-Zug) Löwen-Braine-le-Comte mit einem InterCity-Zug (IC-Zug) Quiévrain-Lüttich-Guillemins, in der Nähe von Buizingen, im Bezirk Hal (Flämisch-Brabant). Bei dem Zusammenstoß wurden 19 Menschen getötet, rund 30 schwer verletzt und etwa 100 leicht verletzt.

Der Lokführer von Zug L wurde zunächst verdächtigt, eine rote Ampel überfahren zu haben, was er stets bestritt. Die SNCB, Betreiberin des belgischen Eisenbahnnetzes, und Infrabel, der Netzbetreiber, wurden ebenfalls der Sicherheitsvernachlässigung verdächtigt. Beide waren auch der Ansicht, dass sie keinen Fehler begangen hätten.

Im Dezember 2019 verurteilte das Brüsseler Polizeigericht Infrabel und die SNCB zu Geldstrafen in Höhe von 550.000 Euro, weil sie die schwersten Fehler begangen hatten, die zum Zusammenstoß der beiden Züge führten. Was den Lokführer des Zuges betrifft, so vertrat das Gericht die Auffassung, dass auch er einen Teil der Verantwortung trägt – wenn auch in weniger schwerwiegender Art. Der Fahrer, der ein rotes Signal ignoriert hatte, wurde somit zwar für schuldig befunden, aber nicht strafrechtlich verfolgt. Das Gericht wandte bei ihm den Grundsatz des sogenannten Haftungsausschlusses an. In diesem besonderen Fall hat die SNCB, der Arbeitgeber des Lokführers, eine größere Verantwortung als das „letzte Glied in der Kette“. Das Gericht verkündete daher eine einfache Verurteilung des Fahrers, aber keine Strafe.

Infrabel beschloss im Anschluss, Berufung einzulegen, da sie mit der Entscheidung nicht einverstanden war. Die Staatsanwaltschaft wiederum legte Berufung ein, da sie der Ansicht war, dass nicht streng genug verurteilt worden war. Die SNCB und der Lokführer legten keinen Einspruch ein. (belga/mv)

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