Ministerieller Erlass: Diese Geschäfte dürfen weiterhin öffnen

<p>Viele Geschäfte müssen ab Montag, 2. November für mindestens einen Monat schließen. Doch es gibt Ausnahmen.</p>
Viele Geschäfte müssen ab Montag, 2. November für mindestens einen Monat schließen. Doch es gibt Ausnahmen. | Illustrationsbild: belga

Ab Montag dürfen nur noch unverzichtbare oder unerlässliche Geschäfte öffnen. Um welche Geschäfte es geht, ist dem ministeriellen Erlass zu entnehmen:

Geschäfte, die Lebensmittel verkaufen, wie z.B. Supermärkte, Bäckereien, Fischläden, Metzgereien, Night Shops, Imbissstuben, Fritüren oder Sandwichläden;

Geschäfte, die Hygiene- und Pflegeprodukte verkaufen;

Geschäfte, die Tierfutter verkaufen;

Apotheken und Geschäfte, die medizinisches Material (Rollstühle, Krücken...) verkaufen;

Heimwerkerläden;

Gartenzentren, Baumschulen, Blumen- und Pflanzengeschäfte;

Zeitungs- und Buchläden;

Schreibwarengeschäfte;

Stoff- und Handarbeitsläden;

Waschsalons;

Hotels;

Banken, Versicherungen und Post;

Tankstellen und Heizöllieferanten;

Großhandel für gewerbliche Kunden;

Auto und Fahrrad: Pannenhilfe, Reparatur-, Wartungs- und Kundendienste – einschließlich Reifenwechsel.

Telekommunikationsgeschäfte, um dringende Reparaturen nach Vereinbarung durchzuführen;

Geschäfte, Unternehmen und Dienstleistungen, die für den Schutz der lebenswichtigen Interessen des Landes und der Bedürfnisse der Bevölkerung notwendig sind.

Alle anderen Geschäfte müssen ihre Türen schließen: Restaurants und Cafés (einschließlich in Hotels), Bekleidungs- und Schuhgeschäfte, Juweliere, Dekorationsgeschäfte, Spielwarengeschäfte, Friseure, Tätowierer, Schönheitssalons, Wellness, Massagesalons usw. Online dürfen sie jedoch offen bleiben und Waren verkaufen. Es ist ihnen auch gestattet, Abholzeiten für ihre Kunden zu organisieren.

Hier der Link zum ministeriellen Erlass: http://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/summary.pl (Vorerst nur in Niederländisch und Französisch).

(gz/ag)

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