EuGH: Kosten für Verkehrspolizei müssen bei deutscher Lkw-Maut draußen bleiben

<p>EuGH: Kosten für Verkehrspolizei müssen bei deutscher Lkw-Maut draußen bleiben</p>
Illustrationsfoto: dpa

Diese hatte in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren erhoben. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten. (Rechtssache C-321/19)

Laut EuGH sind bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich die Infrastrukturkosten, also für Bau sowie Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes, zu berücksichtigen. „Polizeiliche Tätigkeiten fallen aber in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt“, urteilten die höchsten europäischen Richter. Die Kosten der Verkehrspolizei könnten daher nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren angesehen werden. (dpa)

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