Der 20-seitige Antrag wird am Montagmorgen an den Staatsrat geschickt. „Es ist nicht so, dass wir gegen Anti-Coronavirus-Maßnahmen sind“, wird Rechtsanwalt Jan De Groote zitiert, aber die Ausgangssperre ist gegen die Verfassung. „Wir können in Belgien nicht den Ausnahmezustand ausrufen wie in Frankreich. Artikel 187 legt fest, dass die Verfassung weder ganz noch teilweise ausgesetzt werden kann.“
De Groote ist der Ansicht, dass es genügend Alternativen gibt, um Maßnahmen zu ergreifen, die die verfassungsmäßigen Grundrechte nicht verletzen. „Ein Versammlungsverbot erreicht das gleiche Ziel und ist rechtmäßig. Es handelt sich um eine Einschränkung der Freiheit, nicht um einen Entzug. Es ist ein großer Unterschied, das eine ist konstitutionell, das andere nicht.“
Die Klage der beiden „Verfassungshüter“ wird flankiert von einer Kampagne und einer Petition. (belga/mv)
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