ÖSHZ St.Vith hilft Bürgern in Covid-19-Notlage

Diese Gelder können laut Mitteilung sowohl 2020 als auch 2021 genutzt werden, um die Auswirkungen der Krise zu mildern. Für Bürger der Stadt St.Vith bedeutet dies, dass sie sich bei Einkommensverlust oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung der täglichen Ausgaben an das ÖSHZ St.Vith wenden können.

Beihilfen können gewährt werden in Bezug auf die Unterkunft (Miete, Gebühren, ...) oder den Energieverbrauch (Strom, Heizöl usw.), für Gesundheit oder psychosoziale Hilfe (medizinische Ausgaben oder Kosten für psychologische Beratung), im Hinblick auf die digitale Zugänglichkeit (Gebühren bei Internetanbietern z.B.), als finanzielle Hilfe (unbezahlte Rechnungen) oder zur Abdeckung von Grundbedürfnissen.

Alle diese Hilfen sind nicht nur auf die ÖSHZ-Kunden begrenzt, sondern beziehen sich auf alle Personen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer Notlage befinden. Die Person kann vormittags zum ÖSHZ in Wiesenbach 5 kommen (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet) oder vor- und nachmittags zwecks Terminvereinbarung unter 080/28 20 30 anrufen.

Eine Sozialarbeiterin wird die hilfesuchende Person empfangen, um ihre Anfrage zu analysieren und mit ihr zusammen ihren Bedarf zu ermitteln.

Am Ende der sozialen Untersuchung wird eine Entscheidung durch den Sozialhilferat getroffen. (red)

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