Horeca-Betrieben, Gemeinden und Vereinen werden Prämien gewährt

<p>Von den neuen Maßnahmen, mit denen die Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden soll, gehört die Schließung von Cafés und Restaurants.</p>
Von den neuen Maßnahmen, mit denen die Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden soll, gehört die Schließung von Cafés und Restaurants. | Illustrationsbild: dpa

Die Regierung verbindet diese umfangreiche finanzielle Unterstützung mit dem dringenden Appell an die Bevölkerung, die aktuell gelten und notwendigen Maßnahmen einzuhalten. Denn die Lage ist ernst, auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: 19 Menschen befinden sich aktuell wegen Covid-19 in Behandlung in den Krankenhäusern in Eupen und St. Vith. Ostbelgien weist die höchste Verbreitungsgeschwindigkeit des Virus (R-Wert) in ganz Belgien auf mit 1,833. Die Positivitätsrate (Anzahl positiver Tests im Verhältnis zur Gesamtanzahl Tests, die vergangene Woche in den beiden Hospitälern durchgeführt wurden), beträgt über 23 %.

Nächste Woche wird „Code Orange“ für Schulen diskutiert.

830 Ostbelgier haben sich bereits im Monat Oktober nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt. 330 von ihnen sind in den Gemeinden St. Vith und Bütgenbach wohnhaft. In der sogenannten zweiten Welle mussten in den letzten zwei Wochen leider bereits vier Menschen in unseren Krankenhäusern ihr Leben lassen. Auch in den Schulen gestaltet sich die Lage zunehmend schwieriger durch krankheits- oder Quarantäne-bedingte Abwesenheiten von Lehrern und Schülern. Bereits am Freitag fand dazu ein Austausch mit den Schulleitern und -trägern statt. Die Bildungsakteure waren sich einig, dass – insofern die sanitäre Situation es erlaubt - zum Wohle der Schüler und um weitere Lernrückstände nach dem Lockdown im Frühjahr zu vermeiden, die Schulen offengehalten werden sollen. Am Dienstag kommender Woche findet eine weitere Konzertierung mit den Schulleitern und Schulträgern sowie den Gewerkschaftsvertretern statt. Dabei geht es um die Anpassungen am Ampelsystem im Schulwesen und dem Wechsel zu Code Orange.

Zur Abfederung der finanziellen Verluste gewährt die DG-Regierung den neun Gemeinden und den ÖSHZ ein zusätzliches Finanzpaket von insgesamt 2,88 Millionen Euro. Hierdurch ermöglicht es die Regierung der kommunalen Ebene – im Proporz zu den anderen Regionen des Landes sehr viel umfangreicher – durch die Krise hervorgerufene Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen auszugleichen.

Im Tourismussektor gewährt die DG Prämien zwischen 2.000 und 10.000 Euro.

Für den Tourismussektor, der gemeinsam mit dem Veranstaltungs- und Kulturbereich zu den hauptleidtragenden Wirtschaftszweigen dieser Krise gehören, bedeutet die nochmalige Schließung eine enorme Belastung. Von der Schließung der Restaurants und Cafés sind nicht nur Selbständige und Beschäftigte in diesem Bereich betroffen. Auch die Reisebeschränkungen in unseren Nachbarländern belasten die ostbelgischen Unterbringungsbetriebe und Reiseunternehmen, die von einer Stornierungswelle berichten. Erschwerend kommt hinzu, dass in Belgien die vierwöchige Schließung der Restaurants und Cafés nicht mit der Strategie der Öffnungszeitenbegrenzung der Nachbarländer Deutschland und Holland korreliert. Somit sind die ostbelgischen Betriebe doppelt betroffen, da Gästebewegungen ins Ausland allein durch die Nähe zur Grenzregion entstehen und somit auch ein Liefer- oder Abholservice den Schaden nur begrenzt auffangen wird. Ergänzend zu den föderalen und regionalen Unterstützungsmaßnahmen für den Sektor beschloss die DG-Regierung eine Neuauflage ihres Hilfspakets für Tourismus-Betriebe. Je nachdem, ob der Betrieb haupt- oder nebenberuflich tätig ist und vorausgesetzt, dass Mindestsozialabgaben geleistet wurden, wird dabei in drei Kategorien unterteilt. Je nach Kategorie beträgt die finanzielle Unterstützung zwischen 2.000 und 10.000 Euro.

Die Antragsformulare werden ab Montag auf den Internetseiten der Gemeinden zur Verfügung stehen. Sie können bis Ende November bei der Gemeinde eingereicht werden, in der der jeweilige Betriebe niedergelassen sind. Die Hilfen werden Mitte bis Ende Dezember ausgeschüttet. Die erste Unterstützungsprämie der DG haben im März 429 Betriebe in Anspruch genommen.

Auch die Vereine sind von den Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie sehr stark betroffen. Die Kontaktbeschränkungen und die Zurückhaltung der Menschen, am organisierten Vereinsgeschehen teilzunehmen, setzen den Vereinen stark zu. Die Einnahmen sind aufgrund abgesagter Veranstaltungen und Events eingebrochen, während zusätzliche Kosten zur Erfüllung der Hygienebestimmungen entstanden sind. Um Einkommensausfälle zwischen dem 10. März und dem Jahresende zumindest teilweise aufzufangen und die Vereine mit festen Infrastrukturen zu stützen, gewährt die Regierung einen einmaligen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind VoGs, die eine von Vereinen genutzte Infrastruktur verwalten und entweder Eigentümer oder Mieter der betroffenen Infrastruktur sind.

Informationen bezüglich der Antragsmodalitäten sowie Antragsformulare werden zeitnah auf ostbelgienlive.be veröffentlicht. Infos zur Horeca-Prämie: www.wfg.be und www.ostbelgienlive.be. Infos zur Unterstützung für Vereine mit permanenter Infrastruktur: www.ostbelgienlive.be (red/um)

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