1996 hatten die Eigentümer eine Erlaubnis für zehn Jahre erhalten. Bei einer Kontrolle im Jahre 2014 waren sie dann aufgefordert worden, ihre Situation zu regularisieren, was etappenweise geschah. Dazu gehörte auch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte für beide eine Geldstrafe von 6.000 Euro, die je zu drei Viertel für die Dauer von fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Das Urteil kündigte das Gericht für den 16. November an. (hegen)
Eifeler Betrieb fehlt die Genehmigung
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