Gericht untersagt Brennelement-Export nach Belgien

<p>Ein Produktionsfacharbeiter überprüft mit Uran angereicherte Brennstäbe in Lingen in der Brennelemente-Produktion des Unternehmens Areva.</p>
Ein Produktionsfacharbeiter überprüft mit Uran angereicherte Brennstäbe in Lingen in der Brennelemente-Produktion des Unternehmens Areva. | Illustration: Friso Gentsch/dpa

Das Gericht lässt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Exportgenehmigung erkennen. Ein Anti-Atom-Bündnis, zu dem auch das „Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie“ gehört, unterstützt die Klage und fordert von der deutschen Bundesregierung ein Moratorium für solche Brennelement-Exporte.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte in seinem Beschluss von Freitag den für Oktober und November beantragten Sofortvollzug für einen Brennelement-Export zu den Atomreaktoren Doel 1 und 2 einen Riegel vorgeschoben. Durch die aufschiebende Wirkung der Klage eines Aachener Atomkraftgegners gegen die Genehmigung der Exporte dürften die Brennelemente seit Monaten nicht geliefert werden, hieß es in einer Mitteilung. Das Unternehmen ANF, Betreiber der Brennelement-Fabrik in Lingen, hatte mit zwei Eilanträgen versucht, diese aufschiebende Wirkung aufheben zu lassen – letztlich erfolglos. Ob die Klage im Hauptsacheverfahren Aussicht auf Erfolg hat, lasse das Gericht offen. „Es sieht jedoch einige Gründe, die für die Zulässigkeit und Begründetheit und damit den letztlichen Erfolg der Klage sprechen. Das Gericht zieht unter anderem in Zweifel, dass die Ausfuhrgenehmigung rechtmäßig erteilt wurde“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist generell eine dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnete Behörde. Im Falle der Ausfuhrgenehmigungen von Kernbrennstoffen ist jedoch das Bundesumweltministerium (BMU) weisungsbefugt. Allerdings hat es keine Möglichkeit, die Weisungen dienstrechtlich durchzusetzen, falls das BAFA sich weigert und das Wirtschaftsministerium untätig bleibe, erklärt das Anti-Atom-Bündnis.

Der Betrieb der Reaktoren Doel 1 und 2 sei nach Urteilen des EuGH und des Verfassungsgerichtshofs in Belgien wegen einer fehlenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig, werde aber bis Ende 2022 gerichtlich noch geduldet. Die bundesweit einzige Brennelementefabrik steht in Lingen und wird von Framatome, einer Tochter des staatlich-französischen Atomkonzerns EDF betrieben, vor Ort auch als ANF (Advanced Nuclear Fuels) bekannt. Die Brennelementefabrik verfügt den Angaben zufolge bislang trotz des beschlossenen deutschen Atomausstiegs über kein Stilllegungsdatum und versorgt neben den letzten noch laufenden deutschen AKW vor allem die Reaktoren Doel, Cattenom in Frankreich sowie Leibstadt und Gösgen in der Schweiz. (sc/red)

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