Mehr als 700 Gefangene wurden während erster Welle freigelassen

<p>Mehr als 700 Gefangene wurden während erster Welle freigelassen</p>
Illustrationsfoto: dpa

In diesem Kontext der Coronakrise hatte der damalige Justizminister Koen Geens (CD&V) durch einen königlichen Erlass vom 9. April vorzeitige Entlassungen und Strafunterbrechungen gewährt.

Die Maßnahme ermöglichte die vorzeitige Entlassung von insgesamt 209 Häftlingen (30 in Lantin, 11 in Andenne, 7 in Ittre, 5 in Jamioulx, 10 in Leuze-en-Hainaut, 7 in Marche-en-Famenne, 7 in Mons, 5 in Nivelles, 13 in Saint-Hubert, 6 in Saint-Gilles, 5 in Arlon, 2 in Huy, 7 in Forest, 4 in Tournai usw.). Von diesen 209 Gefangenen mussten drei wieder eingesperrt werden, weil sie gegen Bedingungen für ihre Freilassung verstießen.

Darüber hinaus haben 508 Häftlinge ihre Zeit im Gefängnis unterbrechen dürfen. Auch sie konnten unter strengen Anweisungen nach Hause zurückkehren.

Im Hinblick auf die Untersuchungshaft scheint es, dass die Untersuchungsrichter auch eine Rolle bei der Entlastung der Gefängnisse gespielt haben. Nach Angaben des ehemaligen Justizministers Koen Geens (CD&V) gab es zwölf Prozent weniger Inhaftierungen. Die Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel war unterdessen zwischen denselben Zeiträumen um 25 Prozent gestiegen. (belga/mv)

Kommentare

  • Ich frage mich schon seit längerem welches Ziel das GrenzEcho verfolgt. Was wird mit einer solchen Information bezweckt.

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