Wolf-Präventionsgebiet „Eifel West“ kommt

<p>Wolf-Präventionsgebiet „Eifel West“ kommt</p>
Illustrationsfoto: Sabine Maurer/dpa

„Mit der vorsorglichen Ausweisung des Präventionsgebietes ,Eifel West‘ ebnen wir den Weg für Präventionsmaßnahmen zur Unterstützung der Nutztierhalter: So können dort künftig bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde gefördert werden“, so Griese zu der Entscheidung. Neu sei zudem, dass nicht nur Präventionsmaßnahmen für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden, sondern auch Pferde- und Rinderhalter die Fördermaßnahmen beantragen können. „Auch wenn Pferde und Rinder als große Huftiere als wehrhaft gelten und hier Risse selten sind, wollen wir diesen Tierhaltern ermöglichen, die Fördermittel für Präventionsmaßnahmen zu beantragen. Das gilt dann selbstverständlich ebenfalls für das bereits bestehende Präventionsgebiet Westerwald“, erklärt Griese und begründet weiter: „Mit all diesen Maßnahmen möchten wir die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Rückkehr des Wolfes weiterhin aufrechterhalten, denn der Wolf ist nach wie vor eine EU-weit gefährdete und als solche auch eine streng geschützte Art.“

Das neue Präventionsgebiet tritt zum 01.11.2020 in Kraft und umfasst die Landkreise Bitburg-Prüm und die Vulkaneifel vollständig, die Landkreise Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg jeweils nordwestlich der Mosel. Nach Westen und Norden ist die Landesgrenze auch Grenze des Präventionsgebietes. Die VG Gerolstein und die VG Prüm, die bisher Bestandteil der Pufferzone Eifel waren, sind zukünftig Bestandteil des Präventionsgebietes. Die VG Adenau bleibt Pufferzone, d.h. Herdenschutzmaßnahmen werden dort weiterhin finanziert.

Wie im Präventionsgebiet Westerwald und in der bisherigen Pufferzone Eifel gilt auch im Präventionsgebiet „Eifel West“, dass im ersten Jahr, also bis 31.10.2021, Rissentschädigungen zu 100 Prozent gezahlt werden (Übergangsfrist). Danach werden Rissentschädigungen bei unzureichendem Herdenschutz nur noch anteilig, nach weiteren sechs Monaten nicht mehr gezahlt.

Des Weiteren wurde über die Aktualisierung des Managementplans gesprochen. „In zahlreichen Punkten muss der Plan aus dem Jahr 2015 angepasst werden. Insbesondere der Umgang mit verletzten und kranken Wölfen sowie die weitere Konkretisierung der Entnahme-Voraussetzungen von etwaigen Problemwölfen müssen mit aufgenommen werden“, nannte Griese weiteren Regelungsbedarf und stellte eine aktualisierte Fassung bis Mitte 2021 in Aussicht. (boß)

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