Alle in Belgien ansässigen Personen über zwölf Jahren haben Anspruch auf den kostenlosen Railpass, der im Zuge der Coronakrise zur Förderung des belgischen Tourismussektors eingeführt wurde. Auch Kinder, die bald zwölf Jahre alt werden, haben einen Anspruch (die Altersgrenze wird nur deshalb festgelegt, weil Kinder unter zwölf Jahren in Begleitung kostenlos mit dem Zug reisen).
Um den Pass zu erhalten, muss man sich auf dieser Webseite registrieren, „bewaffnet“ mit der nationalen Registernummer (zu finden auf dem Personalausweis).
Der Railpass wird dann per Post verschickt und berechtigt den Inhaber zwischen dem 5. Oktober und dem 31. März zu zwei Fahrten pro Monat (oder einer Hin- und Rückfahrt). Unter der Woche ist er erst ab 9 Uhr gültig, während es am Wochenende keine zeitliche Begrenzung gibt. Der Pass kann für jede Fahrt zwischen zwei belgischen Bahnhöfen verwendet werden. Er ist nominativ, das heißt nicht übertragbar und kann demnach auch nicht geteilt werden, so die SNCB. Und: Der Benutzer muss dem Zugbegleiter bei der Fahrkartenkontrolle seinen Personalausweis vorlegen.
Vor einer Woche berichtete die SNCB, dass sie 2,3 Millionen Anträge erhalten habe, was fast 28 Millionen kostenlosen Fahrten entspricht. (belga/mv)

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