Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) versicherte nach einer Frage von Gregor Freches (PFF), dass die aktuelle Zinsbelastung bezüglich der Kreditaufnahmen der DG sehr günstig sei. Die Zinskurve dürfte sich auch nicht massiv verändern. Ein Grund dafür sei das Vertrauen, das die DG bei den Banken und Investoren genieße. „Es ist also ein günstiger Moment, um Kredit aufzunehmen“, meinte der Abgeordnete Gregor Freches sicherlich auch mit Blick auf das Investitionsprogramm der DG, die bis zum Jahr 2029 rund 600 Millionen Euro in nahezu allen Zuständigkeitsbereichen ausgeben möchte.
Jolyn Huppertz (CSP) befragte Sozialminister Antonios Antoniadis (SP) erneut nach einer (einmaligen) Corona-Prämie für Mitarbeiter des Pflegesektors, auf die die Christlich-Sozialen seit Wochen pochen. Die Regierung sei zur Auszahlung bereit, auch wenn er strukturelle Maßnahmen bevorzuge, antwortete der Minister. Im Moment sehe es danach aus, als ob andere Teilstaaten eine solche Prämie nicht gewähren wollten. Der Föderalstaat habe dagegen seine Bereitschaft signalisiert. Wichtig sei jetzt, dass Bedingungen festgelegt werden: An wen genau und in welcher Höhe wird einer solcher Betrag ausgezahlt? Eine neue Föderalregierung müsse dies klären. Eine solche Corona-Prämie habe man auch schon mit den Sozialpartnern diskutiert. Ausgezahlt werden könnte der Betrag über den Corona-Fonds, den die DG nach Ausbruch der Krise eingerichtet hatte, so der SP-Politiker. „Wir sind zuversichtlich, dass wir das bis Ende des Jahres hinkriegen könnten“, fasste Antoniadis zusammen.
In einer dritten Frage thematisierte Alain Mertes (Vivant) die Hygieneregeln in der Coronakrise. Weil die Nutzung von Haartrocknern nach dem Schulschwimmen in den Schwimmbädern verboten sei, müssten die Schüler mit nassen Haaren zurück zur Schule, was die Gefahr einer Erkältung in sich berge. Vor diesem Hintergrund sei das Verbot von Haartrocknern „kontraproduktiv“, denkt Alain Mertes, dem „zu Ohren gekommen“ war, dass zumindest eine Schule den Schwimmunterricht ausgesetzt hat. Bildungsminister Harald Mollers (ProDG) meinte, diese Bestimmung sei nicht DG-spezifisch, sondern gelte für das gesamte Land. Die Nutzung der Haartrockner ist verboten, weil man die Verbreitung von Coronaviren befürchtet. Aus dem gleichen Grund sei der Betrieb von elektrischen Handtrocknern in Toiletten ebenfalls untersagt. Mollers sieht kurzfristig keine Abhilfe für das Problem. Der Fachbereich Sport im Ministerium habe allerdings Alternativen angedacht – wie das Tragen von Gummimützen, durch die das Haar beim Schwimmen nicht nass wird. Die Problematik bestehe nicht erst seit Ausbruch der Coronakrise, fügte Harald Mollers hinzu. Denn bereits in der Vergangenheit hätten Schulen darauf verwiesen, dass oftmals keine Zeit für das Haare trocknen bleibe. Eine „sinnvolle Lösung“ dies zu ändern sehe er nicht, meinte der Bildungsminister. (sc)

Kommentare
Es ist bekannt, dass nasse Haare Kinder anfälliger machen für Erkältungen aller Art (u.a. auch Grippe), siehe https://www.focus.de/gesundheit/experte-klaert-auf-nasse-haare-im-winter....
Dass nun die Schüler mit nassen Haaren vom Schwimmunterricht zur Schule, bzw. nach Hause zurückgehen müssen, damit Corona-Infektionen eingedämmt werden, bedeutet letztendlich, dass unsere Gesellschaft glaubt, Angehörige der Risikogruppe auf Kosten der Gesundheit der Kinder schützen zu müssen. Das geht schon verdammt weit! Wollen das die Mitglieder der Risikogruppe überhaupt?
Herr Schmitz, haben Sie den Artikel nicht komplett gelesen? Wer keine nassen Harre möchte, dem wird empfohlen eine Badekappe zu tragen. Wo ist da noch ein Problem?
Sehr geehrter Herr Gielen,
Doch, ich habe ihn zu Ende gelesen. Im letzten Satz räumt selbst der Unterrichtsminister ein, dass die Badekappe keine "sinnvolle Lösung" darstellt. Befürchtet er etwa auch, dass die Dinger vom Kopf rutschen, bzw. sehr leicht aufreißen können.
Dann habe ich mich auf die Suche nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gemacht, auf deren Grundlage ein solches Verbot möglicherweise erlassen wird. Ich habe nichts Brauchbares gefunden und wäre dem Unterrichtsminister oder auch Ihnen, Herr Gielen, dankbar, wenn er bzw Sie. mir solche nennen könnten.
Im Rahmen meiner Suche bin ich lediglich auf den "Schwäbischen Schulanzeiger" (Amtliches Mitteilungsblatt der Regierung von Schwaben) gestoßen, in dessen Auflage Nr. 08/2020, auf Seite 287 folgendes zu lesen ist:
"Sofern Haartrockner vorhanden sind, dürfen diese benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2,0 m beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig gereinigt werden." (https://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_4/Schulanzeige...)
Ich würde vorschlagen, dass, sollten die Haartrockner zu dicht zu einander stehen, die Schüler, deren Badekappe ihren Dienst versagt hat, zumindest einen von zwei Haartrocknern benutzen dürfen.
Was den schwäbischen Bayern recht ist, sollte uns doch billig sein, oder?
Ohne Badekappe kommt hier keiner ins Schwimmbad rein. Selbst bei einer Silikonkappe bleiben die Haare nicht trocken. Das ist für Kinder aber auch für Ältere ein großes Problem.
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