Luxemburg als „rote Zone“: Ausnahmen auch für „Schulpendler“

<p>Illustration: Photo News</p>
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Paasch hatte diesen Beschluss kritisiert und die Einstufung mit dem Hinweis auf die Corona-Zahlen in Luxemburg als „nicht gerechtfertigt“ bezeichnet. Wie dem auch sei: Im Zuge dieser Einstufung als „rote Zone“ raten die belgischen Behörden von Reisen ins Großherzogtum „strengstens ab“. Bei der Rückkehr nach Belgien sind ein Covid-Test und eine Quarantäne vorgeschrieben. Ausgenommen davon sind aber Grenzgänger und sogenannte Schulpendler. Gemeint sind damit Personen, die eine Schule oder eine Universität in Luxemburg besuchen. Die Ausnahme gilt ebenfalls für Schüler und Studenten aus Luxemburg, die nach Belgien kommen. Im Zuge einer Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrates wird das Corona-Risiko in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Zukunft unabhängig von der Situation im übrigen Teil der Provinz Lüttich bewertet. Aller Voraussicht nach bis Freitag werde ein neues Barometer zur Corona-Lage erwartet, so Oliver Paasch. Aber was ist, wenn die Provinz Lüttich bis dahin verschärfte Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergreift. Würden diese dann noch für die DG gelten? „Nein“, erklärt der DG-Ministerpräsident auf GE-Anfrage. „Es würde ja wenig Sinn machen, wenn wir davon betroffen wären, während am Freitag eine neue Situation eintritt“, fügt er hinzu.

Die diensttuende Lütticher Provinzgouverneurin Catherine Delcourt rief für Montagabend die Bürgermeister der Provinz Lüttich zusammen, um über die Lage zu beraten. Am Dienstagmorgen möchte die Bürgermeisterkonferenz der neun deutschsprachigen Gemeinden gemeinsam mit der DG-Regierung eine gemeinsame Corona-Strategie festlegen. „Vereinbart wurde aber auch, dass wir uns als DG immer mit der Provinz Lüttich austauschen, um über die jeweilige Lage auf dem Laufenden zu bleiben“, so der Eupener Regierungschef. (sc)

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