Die Coronakrise und die generelle Phase der Eindämmungsmaßnahmen haben Belgien und Luxemburg veranlasst, ein Abkommen zu schließen, das die Telearbeitstage belgischer Grenzgänger bis zum 31. Dezember 2020 als Arbeitstage in Luxemburg behandelt, sodass sie in Luxemburg und nicht in Belgien besteuert werden.
Diese belgischen Arbeitnehmer in Luxemburg haben durch das Doppelbesteuerungsabkommen das Recht auf Telearbeit in Belgien für maximal 24 Tage im Jahr. Diese Quote wurde übersprungen, da die Telearbeit zur Eindämmung der Pandemie weit verbreitet ist. Nur dass einige Grenzgänger weder von dieser Ausnahmevereinbarung noch von der 24-Tage-Regel betroffen sind, schreibt „L’Echo“ am Mittwoch. Selbständige, Direktoren, Manager und sogar bestimmte Angestellte des öffentlichen Dienstes in Luxemburg würden somit benachteiligt, so die Zeitung weiter.
„Warum eine solche Diskriminierung zwischen Grenzgängern? Das ist falsch. Ich bin gegen diese Diskriminierung und möchte, dass das Abkommen entsprechend geändert wird“, erklärte Josy Arens (CDH), Bürgermeister der Grenzgemeinde Attert, der am Donnerstag hierzu Finanzminister Alexander De Croo (Open VLD) befragen will.
Das hat Ostbelgiens EU-Abgeordneter Pascal Arimont (CSP-EVP) bereits getan. In einem Schreiben an De Croo hat Arimont eine Lösung für die aktuell aus dem Abkommen zwischen Belgien und Luxemburg über die Heimarbeit ausgeschlossenen Berufsgruppen gefordert. In dem Schreiben erkundigt sich der Politiker nach den objektiven Gründen für die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Berufsgruppen. „Diese Form der Diskriminierung muss beseitigt werden, da während der Coronakrise alle Berufsgruppen gute Gründe hatten, von zu Hause zu arbeiten, auch um den Gesundheitsempfehlungen der Behörden Folge zu leisten“, so Arimont. Er fordert von De Croo eine rasche Klärung in der Sache. (mv/belga)

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