Mietvertrag registrieren: Worauf muss ich achten?

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Seit dem 1. September 2018 ist die Reform des Mietrechts in der Wallonischen Region in Kraft. Darunter fällt auch die Registrierung des Mietvertrags. Sinn und Zweck der Registrierung ist, dass der Mietvertrag durch die Eintragung des Büros für Rechtssicherheit in ein Register ein sogenanntes „sicheres“ Datum erhält und nicht mehr angezweifelt werden kann, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt existierte. Nach der Registrierung kann der Mietvertrag über das Online-Portal MyRent des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen eingesehen werden: https://finanzen.belgium.be/de/E-services/myrent

Ist die Registrierung Pflicht? Ja. Ein Wohnmietvertrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Unterschrift des Vertrags vom Vermieter registriert werden. Lässt er den Vertrag beim Amt für Rechtssicherheit später registrieren, muss er eine Gebühr von 25 Euro entrichten. Auch die Bestandsaufnahme (ehemals Ortsbefund) muss registriert werden. Diese darf aber nachgereicht werden.

Was geschieht, wenn der Mietvertrag nicht registriert wird?

1. Fristlose Kündigung des Vertrags durch den Mieter: Der Mieter kann einen nicht registrierten Vertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Zahlung einer Entschädigung kündigen, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Mietvertrag bezieht sich auf einen Hauptwohnsitz; eine Frist von zwei Monaten muss seit dem Vertragsabschluss vergangen sein; der Mieter hat den Vermieter per Einschreiben aufgefordert, den Mietvertrag zu registrieren; eine Frist von einem Monat muss seit dem Einschreiben vergangen sein, ohne dass der Vermieter den Mietvertrag hat registrieren lassen. Die Dauer des Mietvertrags spielt keine Rolle. Der Mieter sollte beim Amt für Rechtssicherheit (Finanzministerium) nachfragen, ob sein Mietvertrag registriert ist. Der Vermieter könnte ihn ja registriert haben, ohne seinem Mieter Bescheid zu geben.

2. Keine Mieterhöhung: Der Mietpreis darf nicht nach oben angepasst werden. Dies gilt nur für Mietverträge für einen Hauptaufenthaltsort.

3. Weniger Schutz beim Verkauf der Wohnung: Bei einem Verkauf der Wohnung oder des Hauses ist der Mieter weniger geschützt. Der neue Eigentümer muss den Mietvertrag zwar übernehmen, aber er kann dem Mieter mit einer kürzeren Frist kündigen.

Bei Bedarf kann der Mieter den Mietvertrag selbst registrieren lassen. Wie kann ich den Mietvertrag registrieren lassen? Es gibt drei Möglichkeiten.

Über die Internetanwendung MyRent: Der Mietvertrag wird im PDF-Format hinterlegt. Danach erhält man eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

Auf dem Postweg: Drei Ausfertigungen des Mietvertrags werden an das Amt für Rechtssicherheit geschickt. Das Büro wird den registrierten Vertrag zurückschicken.

Persönlich beim zuständigen Amt für Rechtssicherheit: Wenden Sie sich mit drei Ausfertigungen an das Büro für Rechtssicherheit (Finanzministerium): Amt für Rechtssicherheit, Herbesthaler Straße 325 / 1. Etage, B 4700 Eupen, Tel: 0257/60770 (9-12 Uhr), E-Mail-Kontakt rzsj.amt.eupen@minfin.fed.be

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