Ab September gelten neue Regeln für die Kurzarbeit

<p>Unter bestimmten Bedingungen ist Kurzarbeit bis Ende 2020 möglich.</p>
Unter bestimmten Bedingungen ist Kurzarbeit bis Ende 2020 möglich. | Illustrationsbild: dpa

Wie es in einer Mitteilung der Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen Gemeinschaft heißt, kommt seit dem 13. März und bis zum 31. August eine lockere Auslegung des Begriffs der höheren Gewalt zum Tragen.

Deshalb konnten alle Situationen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit aufgrund des Coronavirus als „zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt“ angesehen werden. Das Verfahren zur Beantragung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wurde zudem stark vereinfacht.

Ab dem 1. September 2020 können Sektoren und Arbeitgeber, die von der Krise besonders hart getroffen sind, vorläufig bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin von diesem vereinfachten Verfahren Gebrauch machen. Mit vereinfachtem Verfahren sind unter anderem die Befreiung von den Anzeigen an das LfA für den Arbeitgeber und von der Führung einer Kontrollkarte C3.2.A für den Arbeitnehmer gemeint.

Zu den Sektoren, die besonders hart von der Krise betroffen sind, gehören Arbeitgeber, die aufgrund der föderalen Bestimmungen noch immer in ihrer Tätigkeit eingeschränkt sind, oder aber Arbeitgeber, die im zweiten Quartal 2020 mindestens 20 Prozent zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt oder zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen im Vergleich zur Gesamtanzahl der dem Landesamt für soziale Sicherheit gemeldeten Tage nachweisen können.

Für alle anderen Arbeitgeber finden ab dem 1. September die gewöhnlichen Regeln wieder Anwendung, wenn sie zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt oder aus wirtschaftlichen Gründen (für Arbeiter oder Angestellte) greifen, wobei im Falle von zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen bis zum 31.12.2020 bestimmte Übergangsmaßnahmen anwendbar sind.

Die Übergangsmaßnahmen, die Kriterien sowie die Antragsstellung werden auf der Website des LfA erklärt. Den entsprechenden Erlass kann man unter hier nachlesen. (um/red)

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