Kleinere Blasen, kein Gemeinschaftsshoppen: Die neuen Corona-Maßnahmen sind in Kraft

<p>Am Mittwoch sind die vom Nationalen Sicherheitsrat beschlossenen strengeren Schutzmaßnahmen in Kraft getreten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.</p>
Am Mittwoch sind die vom Nationalen Sicherheitsrat beschlossenen strengeren Schutzmaßnahmen in Kraft getreten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. | Foto: afp

Der Nationale Sicherheitsrat um Premierministerin Sophie Wilmès (MR) hat im Kampf gegen das Coronavirus ein neues Schutzmaßnahmen-Paket geschnürt. Lockerungen lassen sich in dem Päckchen allerdings nicht finden, dafür aber einige Einschränkungen, die das gesellschaftliche Leben mächtig ausbremsen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1: Die Kontakblase wurde verkleinert

Seit Mittwoch ist die Kontaktblase auf fünf Personen begrenzt – Kinder unter zwölf Jahren nicht mit eingerechnet. „Bei diesen fünf Personen handelt es sich also um Personen, mit denen Sie zusätzlich zu Ihrem Haushalt engen Kontakt haben. Das heißt, Kontakte, bei denen nicht immer sichere Abstände garantiert sind“, präzisiert Regierungschefin Sophie Wilmès. Die Beschränkung gilt sowohl für Treffen an privaten, wie auch an öffentlich zugänglichen Orten.

Die neue „Bubble“ gilt für vier Wochen und pro Haushalt, damit sind Personen gemeint, die unter einem Dach leben. Die neue Fünf-Personen-Kontaktblase kann also nicht, wie noch zuletzt der Fall, im wöchentlichen Rhythmus neu besetzt werden.

Zur Präzsion: Alle Mitglieder eines Haushalts gehören auch automatisch zur jeweiligen Blase der erlaubten zusätzlichen Kontaktpersonen. Und Treffen sind auch auf maximal zehn Personen insgesamt beschränkt, dies gilt zum Beispiel für Tische in Restaurants und Cafés.

Mit Personen, die nicht zu der eingeschränkten Kontaktblase gehören, muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. „Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in jedem Fall sicherer, auch wenn der Abstand gewährleistet ist“, so Sophie Wilmès.

2. Der Einkauf muss alleine getätigt werden

Ab sofort wird es nicht mehr erlaubt sein, Geschäfte in Gruppen aufzusuchen. Es gilt wieder die Regel, dass Personen nur alleine und maximal während einer halben Stunde – außer nach Terminabsprache – ein Geschäft gleich welcher Größe besuchen dürfen. Ausnahmen: Kinder unter zwölf Jahren dürfen den Erwachsenen in Läden und Geschäfte begleiten. Darüber hinaus dürfen Hilfsbedürftige Menschen von einer Person begleitet werden.

3. Kontaktdaten müssen hinterlegt werden

Galt in Restaurants, Gaststätten und Kneipen bereits seit Samstag eine Registrierungspflicht, müssen seit Mittwoch auch in Wellness- und Fitnesszentren, Schwimmbädern, Kasinos, Spielsälen, Sportgruppenkursen, Theatern, Kinos sowie Konferenz- und Festsälen Kontaktdaten in Form einer Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse von mindestens einer Person eines Haushalts hinterlegt werden. Diese Daten werden für 14 Tage aufbewahrt und die betreffende Person muss ausdrücklich zustimmen, dass sie für eine Kontaktaufnahme im Rahmen der Coronavirus-Bekämpfung genutzt werden können. Wer sich weigert, Kontaktdaten zu hinterlegen, dem wird der Zutritt verweigert. (belga/red)

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