Eine halbe Milliarde Euro schlummert auf „schlafenden Konten“

<p>Eine halbe Milliarde Euro schlummert auf „schlafenden Konten“</p>
Illustrationsfoto: dpa

Seit 2008 sind die Banken verpflichtet, eine Liste der Konten zu erstellen, auf denen in den letzten fünf Jahren keine Bewegungen verzeichnet wurden. Diese werden als „schlafende Konten“ bezeichnet. Es handelt sich ausschließlich um Konten, die von natürlichen Personen geführt werden.

Wenn die Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer erfolglos bleibt, muss die Bank den Restbetrag an die Hinterlegungs- und Konsignationszentralkasse (Caisse de Dépots et Consignations, CDC) des föderalen Finanzministeriums überweisen. Dieses Vermögen kann 30 Jahre lang beansprucht werden, aber nur, wenn der Restbetrag 60 Euro übersteigt.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Anträge sehr begrenzt geblieben. Im Jahr 2019 wurden 1.616 Akten von der CDC erstattet, was einem Gesamtbetrag von 8,8 Millionen Euro entspricht. In diesem Jahr wurden bisher nur 5,7 Millionen Euro eingefordert. (belga/alno)

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