Impfpflicht durch die Hintertür?

Der Staatsrat hatte in seinem Gutachten 67.142/AG vom 25. März 2020 darauf hingewiesen, dass die von der Verfassung vorgeschriebene zeitliche Begrenzung der Vollmachten bzw. deren Auswirkungen unpräzise sei. In der Tat wird diese lediglich mit dem Ende der Pandemie definiert, ohne dabei die Kriterien zu beschreiben, laut denen die Pandemie als beendet erklärt würde.

Nun verkündet Harald Mollers nach Beratung mit seinen Amtskollegen der flämischen und wallonischen Gemeinschaft, dass die Phase Gelb, die immerhin noch mit fortdauernden Kontaktbeschränkungen, also auch einer massiven Beschneidung der verfassungsgemäßen Grundrechte, einhergeht, so lange aufrecht erhalten würde, bis entweder ein Impfstoff oder ein Medikament verfügbar sei, mit denen Covid-19 bekämpft werden könne. Das ist eine völlig neue Entwicklung. Ich erinnere daran, dass im März die Einschränkung der Grundrechte mit der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems begründet wurde. Nun das! Zwei Fragen drängen sich auf, um deren Beantwortung ich den Bildungsminister Harald Mollers dringlichst ersuche:

Frage 1: Wird also die Pandemie tatsächlich erst dann für beendet erklärt, wenn entweder ein Impfstoff zur Vorbeugung oder ein entsprechendes Medikament zur Heilung von Covid-19 verfügbar ist?

Frage 2: Müssen die Studenten demzufolge ab September damit rechnen, dass sie ihr Studium in Ermangelung eines Impfstoffs nur unter strikten Kontaktbeschränkungen in Angriff nehmen dürfen?

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