Wie das Gericht am Freitag in Den Haag entschied, wiegen die Sicherheitsinteressen der Niederlande schwerer als die Belange der Frauen, die sich aus eigenem Antrieb in die Kampfgebiete der Terrormiliz Islamischer Staat begeben haben. Der Staat müsse sie nicht zurückholen und sich auch nicht für eine Rückkehr einsetzen, damit handele er nicht unrechtmäßig.
23 niederländische Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kinder hatten mit einer Klage ihre Rückholung erzwingen wollen. Zunächst gab ein Gericht ihnen Recht, in einem Berufungsverfahren und nun auch vor dem höchsten Gericht unterlagen sie allerdings. (dpa)

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