Kurzarbeit bis 31. August verlängert - Senkung der MwSt. auf sechs Prozent im Gastgewerbe

<p>Im Gaststättengewerbe wird eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf sechs Prozent eingeführt.</p>
Im Gaststättengewerbe wird eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf sechs Prozent eingeführt. | Illustrationafoto: dpa

Eine Reihe von Maßnahmen existierte bereits und wird nun bis zum 31. August verlängert: das System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit (Kurzarbeit), das Überbrückungsrecht für Selbstständige und der Corona-Elternurlaub.

Außerdem werden im Hotel- und Gaststättengewerbe eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf sechs Prozent eingeführt. Arbeitgeber sollen ihrem Personal einen Scheck über 300 Euro ausstellen können, den dieses im Hotel- und Gaststättengewerbe oder im Veranstaltungssektor einlösen kann. Hierfür ist jedoch noch eine Vereinbarung der Sozialpartner erforderlich.

Jeder Einwohner dieses Landes wird in den Genuss eines Bahnpasses (SNCB) mit zehn Fahrten kommen, der vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist.

Unternehmen, die in den kommenden Monaten mehr Mitarbeiter beschäftigen werden, wird eine vorübergehende Senkung der Arbeitskosten gewährt. Diese Maßnahme wird 470 Millionen Euro kosten. (gz)

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