Nach dem Ausbruch des Coronavirus in einer Fleischfabrik werden die eigentlich landesweiten Auflagenlockerungen im Kreis Coesfeld jetzt teilweise verschoben. Außerdem sollen die bis zu 20.000 Mitarbeiter aller Schlachtbetriebe in Nordrhein-Westfalen auf das gefährliche Virus getestet werden. Das Land lässt zudem die Sammelunterkünfte der Fleischbranche für Leiharbeiter sowie die für Erntehelfer in Nordrhein-Westfalen auf Hygienemaßnahmen überprüfen.
Im Kreis Coesfeld haben sich mehr als 100 Mitarbeiter der Firma Westfleisch angesteckt. Der Betrieb werde vorübergehend geschlossen, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Freitag mitteilte. Ein Teil der für kommenden Montag vorgesehenen Lockerungen bei den Schutzmaßnahmen - die unter anderem die Gastronomie und den Handel betreffen - würden im Kreis Coesfeld um eine Woche verschoben.
In dem zum Münsterland gehörenden Kreis Coesfeld hat die Zahl der Neuinfizierten den Grenzwert von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche deutlich überschritten. Ab dieser Obergrenze sind nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern wieder strikte Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie vorgesehen. Die Zahl der Neuinfizierten im Schnitt der vergangenen sieben Tage liege im Kreis Coesfeld bei 66 Neuinfizierten je 100 000 Einwohnern.
In dem untersuchten Betrieb in Coesfeld gebe es 151 Infizierte bei 1200 Beschäftigten, teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit (Stand Freitag). In einem Schwesterbetrieb in Oer-Erkenschwick im Kreis Recklinghausen gebe es zudem 33 Infizierungen bei insgesamt 1250 Mitarbeitern.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat angeordnet, dass die Mitarbeiter aller Schlachtbetriebe in Nordrhein-Westfalen auf das Virus getestet werden. Insbesondere müssten Mitarbeiter getestet werden, die mit einem Werkvertrag beschäftigt seien, sagte der Sprecher der NRW-Landesregierung, Christian Wiermer. Zu den Maßnahmen gehöre auch die Kontrolle ihrer Unterkünfte. Bei hygienischen Defiziten müssten Auflagen zur Nachbesserung erteilt werden. Auch bei Transporten von den Gemeinschaftsunterkünften zu den Arbeitsplätzen müssten die Firmen der Leiharbeiter jetzt nachbessern. Fahrten mit bis zu neun Menschen in einem Kleinbus dürfen laut Laumann nicht mehr sein. (dpa)

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